Handelsregister · VR 391136
Chronologischer Auszug
International Crusading Jesus Church Ministry - Jesus Gemeinde Lahr e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) International Crusading Jesus Church Ministry - Jesus Gemeinde Lahr e.V. b) Lahr | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. b) 1. Vorsitzende: Komey, Adakou Akpe, geb. Folly, Lahr, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Akouebihin, Geofroid, Freiburg i.Br., *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 31.07.2014 | a) 26.01.2015 Hurst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.01.2015. Tag der ersten Eintragung: 03.11.2014 Satzung AS. 21-31 |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen berichtigt in: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Für Einzelgeschäfte ab 5.000,00 EUR sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende nur gesamtvertretungsberechtigt. Für Einzelgeschäfte ab 15.000,00 EUR und Rechtsgeschäfte über Grundvermögen oder die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten bedarf es zur Wirksamkeit der Zustimmung durch die Mitgliederversammlung. b) Gewählt als 2. Vorsitzende: Speck, Gabriela Margarete, geb. Benz, Schwanau, *XX.XX.XXXX Nicht mehr 2. Vorsitzender: Akouebihin, Geofroid, Freiburg i. Br., *XX.XX.XXXX | a) 10.03.2016 Maier |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.