Handelsregister · VR 391136

Chronologischer Auszug

International Crusading Jesus Church Ministry - Jesus Gemeinde Lahr e.V. · Amtsgericht Freiburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
International Crusading Jesus Church Ministry - Jesus
Gemeinde Lahr e.V.

b)
Lahr
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder von
ihnen ist einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

b)
1. Vorsitzende:
Komey, Adakou Akpe, geb. Folly, Lahr, *XX.XX.XXXX
2. Vorsitzender:
Akouebihin, Geofroid, Freiburg i.Br., *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 31.07.2014
a)
26.01.2015
Hurst

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
26.01.2015.
Tag der ersten Eintragung:
03.11.2014
Satzung AS. 21-31
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt in:
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist
einzelvertretungsberechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Für Einzelgeschäfte ab 5.000,00 EUR sind der 1.
Vorsitzende und der 2. Vorsitzende nur
gesamtvertretungsberechtigt. Für Einzelgeschäfte ab
15.000,00 EUR und Rechtsgeschäfte über
Grundvermögen oder die Bestellung oder Löschung von
Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen
Rechten bedarf es zur Wirksamkeit der Zustimmung
durch die Mitgliederversammlung.

b)
Gewählt als
2. Vorsitzende:
Speck, Gabriela Margarete, geb. Benz, Schwanau,
*XX.XX.XXXX
Nicht mehr
2. Vorsitzender:
Akouebihin, Geofroid, Freiburg i. Br., *XX.XX.XXXX
a)
10.03.2016
Maier

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.