INTERLINK - Internationales Sprach- und Kulturcenter - gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Lauterbach (Hessen)
Geschäftsanschrift
Landknechtsweg 7, 36341 Lauterbach (Hessen)
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 7371
Gericht
Amtsgericht Gießen
Letzte Eintragung
08.05.2025
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die Förderung der Jugendhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens sowie die Förderung kultureller Zwecke. Ihre Zwecke verwirklicht die Gesellschaft insbesondere durch offene Kultur- und Musikveranstaltungen, pädagogische und sozialpädagogische Angebote, Seminare und Kurse für Schüler, Studenten und Erwachsene, Schüleraustausch zwischen deutschen und koreanischen Schülern, Sommer-Camps für Jugendliche und junge Erwachsene, Sprachunterricht für Jugendliche und Erwachsene, Vermittlung von Kenntnissen der Diakonie an Jugendliche.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Hyuk Rhee
Herbstein
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2010 mit Änderung vom 29.10.2010
Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Geschäftsführung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Gegenstand) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 02.05.2025 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Lauterbach (Hessen) beschlossen.
Freitext
Fall 1
Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Fall 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.