Der Vorstand (§ 26 BGB) besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden; jeder vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht ist mit Wirkung gegen Dritte (§ 26 Abs. 1 Satz 3 BGB) in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Fedoua Hamman
Freiburg im Breisgau
Vorstand
Jenny Warnecke
Freiburg im Breisgau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 03.07.2011.
Die Mitgliederversammlung vom 24.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2, § 3 und § 12 beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.12.2016 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 7 (Mitgliedsbeiträge) und § 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.03.2024 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Mitgliedsbeiträge), § 9 (Vorstand) und § 13 (In-Kraft-Treten) beschlossen.
Freitext
Satzung: S. 43-51
Satzung: AS 101 ff.
Geänderte Satzung: AS. 211 ff
Geänderte Satzung: AS. 211 ff
Geänderte Satzung: AS. 299 ff
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