Die Erbringung von Bauleistungen und Dienstleistungen in dem Bereich des Sportplatzbaus, insbesondere Sportrasenbaus und der Regeneration und Pflege von Sportplatzanlagen sowie für den Vertrieb von Waren sowie das Marketing des eingetragenen Markenzeichens INTERGREEN beim Sportanlagenbau.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Hilgers
Frontenhausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.02.2003
Die Hauptversammlung vom 17.10.2008 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 a (Genehmigtes Kapital) und 8 (Ort der Hauptversammlung) beschlossen.
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 17.10.2008 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 5.600,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.03.2012 ist § 4 der Satzung (Grundkapital) sowie § 4a (Genehmigtes Kapital) geändert.
Die Hauptversammlung vom 04.08.2021 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Ort der Hauptversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.12.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 9 ff. Sonderband
Anmeldung Blatt 24 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 7
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 24.07.2004 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.07.2004 mit der INTERGREEN SPORTANLAGEN-MARKETING GMBH mit Sitz in Reutlingen (Amtsgericht Reutlingen HRB 3166) verschmolzen.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.12.2012 einmalig oder mehrfach um bis zu 25.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I/2008).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht auszuschließen: a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen; b) für die Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Options-, Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten; c) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Grundstücken; d) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte oder die Gewinnung neuer, in der Gesellschaft tätiger Aktionäre durch Aktienplatzierung, auch im In- und Ausland, insbesondere durch Börsengang; e) bei Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit einem Volumen bis insgesamt maximal 5.000,00 EUR, wenn die Aktien börsennotiert sind und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 17.10.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) beträgt nach teilweiser Inanspruchnahme noch 19.400,00 EUR.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.