Handelsregister · VR 3314
Chronologischer Auszug
Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Rheinland-Pfalz · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Rheinland-Pfalz b) Mainz | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. b) Vorstand: Mockenhaupt, Heinrich, Klein-Winternheim, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Bosch, Johannes, Mainz, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Davis, Viktoria, Ober-Olm, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) eingetragener Verein Satzung vom 06.12.1997 zuletzt geändert am 17.12.2003 | a) 02.05.2006 Klumb b) Tag der ersten Eintragung: 09.03.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.05.2006. Satzung Blatt 4 - 7 der Akten |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Mockenhaupt, Heinrich, Klein-Winternheim, *XX.XX.XXXX Vorstand: Kölsch, Daniel, Mainz, *XX.XX.XXXX | a) 05.05.2006 Lotz | ||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 1/10) vom 25.02.2010 ist über das Vermögen des Vereins das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Verein ist aufgelöst. | a) 19.05.2010 Dannegger b) Fall 3 Blatt 177 - 180 der Akte Satzung Blatt 85 - 88 der Akte |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.