Handelsregister · VR 7104

Chronologischer Auszug

Interessenverein Naherholungsgebiet Nordhang Großer See Pinnow e.V. · Amtsgericht Stralsund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Interessenverein Naherholungsgebiet Nordhang Großer See
Pinnow e.V.

b)
Pinnow
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Kroll, Christiane, Latendorf, *XX.XX.XXXX

Vorstand:
Funk, Karsten, Anklam, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 06.07.1991 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 21.10.2006, geändert.
a)
11.05.2018
Jesche

b)
Satzung Blatt 110 ff., 125 der
Akten

Tag der ersten Eintragung:
13.09.1991

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit
gemäß Artikel 1 der Achten
Verordnung zur Änderung der
Konzentrations- verordnung zum
01.03.2018 an die Stelle des
bisherigen Registerblattes VR
7104 Amtsgericht Greifswald
getreten.

Freigegeben am 11.05.2018.
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam. Der 1.Vorsitzende ist
einzelvertretungsberechtigt.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kroll, Christiane, Latendorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
1.Vorsitzender:
Köhler-Dünow, Marko, Usedom, *XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Schlaubitz, Birgit, Panketal, *XX.XX.XXXX
Gewählt und wieder ausgeschieden als
Vorstand:
Ludyk, Gabriel, Gütersloh, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.07.2022 hat die komplette Neufassung der Satzung
beschlossen. Der Vorstand wurde auf drei Personen erweitert.
a)
31.01.2023
Schulz

b)
Beschluss Blatt 6 des
Sonderbandes

Satzung Blatt 10 des
Sonderbandes

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.