Interessengsmeinschaft der DATEV-Anwender e.V. "IDA"
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Dortmund
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 4253
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Letzte Eintragung
27.10.2025
Abrufstand
29.10.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Gerd Rademacher
Staufen
Vorstand
Christian Witte
Dortmund
Vorstand
Michael Renz
Korntal-Münchingen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 10.10.1992 zuletzt geändert am 05.04.2002
Die Mitgliederversammlung vom 23.02.2007 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13. März 2009 hat Änderungen der Satzung und deren Neufassung beschlossen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15.03.2013 ist die Satzung geändert in §§ 2 (Zweck, Aufgaben), 5 (Mitgliedsbeiträge), 7 (Organe des Vereins), 8 (Vorstand), 10 (Wahl und Amtsdauer des Vorstandes) und 12 (Bezirksgruppen) sowie in § 9 (Zuständigkeit des Vorstandes) redaktionell angepasst.
Die Mitgliederversammlung vom 26.05.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2025 hat die Änderung der Satzung in den §§ 2 (Ziele und Aufgaben des Vereins) und 3 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.10.1992 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.07.2004.
Satzung Blatt 227 - 229 der Akten
Satzung Bl. 18 - 24 SB
Beschluss Blatt 66, 67, 69 - 79 des Sonderbandes, Satzung Blatt 80 - 87 des Sonderbandes
Satzung Bl. 129 - 136 des Sonderbandes
Beschluss Blatt 218 - 227 des Sonderbandes
Satzung Blatt 228 - 238 des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.