Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der 1. Stellvertreter (gleichzeitig Schatzmeister) und der 2. Stellvertreter (gleichzeitig Schriftführer).
Bei der Eingehung von Dauerschuldverhältnissen sowie bei der Abgabe verpflichtender Erklärungen, die den Verein über einen Betrag von 1.000,00 EUR hinaus binden, ist die Vertretungsbefugnis dahingehend beschränkt, dass der Verein vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten wird.
Satzung Blatt 13-17 der Akten Satzungsändernder Beschluss Blatt 19-20 der Akten.
Tag der ersten Eintragung: 09.08.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.05.2006.
Fall 5
Fall: 6
Satzung
Satzung vom 29.03.2004 zuletzt geändert am 29.03.2004
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