Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand vertritt den Verein; der 1. und der 2. Vorsitzende sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb und Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 200,- DEM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Tag der ersten Eintragung: 24.07.1981 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 651 Amtsgericht Leer getreten. Freigegeben am 10.05.2006.
Satzung
Satzung vom 10.06.1981
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.