Handelsregister · VR 20883 früher Amtsgericht Jülich
Chronologischer Auszug
Interessengemeinschaft Titzer Karneval von 1975 e. V. · Amtsgericht Düren
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Interessengemeinschaft Titzer Karneval b) Titz | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorsitzende und der Geschäftsführer können jedoch über Ausgaben bis 150,00 Euro jeweils alleine entscheiden. Dies gilt auch für den Kassierer - hier jedoch nur bis zu einem Betrag von 100,00 Euro. b) Kassierer: Dohmen, Rolf, Titz, *XX.XX.XXXX Vorsitzender: Tambour, Dieter, Titz, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Wirtz, Peter, Titz, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Hohmann, Arne, Titz, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 17.10.2005 | a) 07.10.2009 Nolden b) Tag der ersten Eintragung: 20.09.2006 Tag der letzten Eintragung: 20.07.2007. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes 883 Amtsgericht Jülich getreten. Freigegeben am 06.10.2009. Satzung Bl. 3 ff. d.A. |
| 2 | a) Interessengemeinschaft Titzer Karneval von 1975 e. V. | a) Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Der Vorsitzende und der Geschäftsführer können über Ausgaben bis 150,00 Euro jeweils alleine entscheiden. Der Kassierer kann über Ausgaben bis 150,00 Euro pro Jahr alleine entscheiden. | a) Die Mitgliederversammlung vom 14.10.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen. Sie hat ferner eine Änderung in § 5, § 8 (Organe der Gesellschaft), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand), § 14 (1. Kassierer) beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 18 (Senat) beschlossen, so dass § 18 nunmehr § 19 (Auslegen der Satzung) und § 19 nunmehr § 20 (Auflösung der Gesellschaft) ist. | a) 12.03.2014 Mertens b) Beschluss Bl. 68 R. d. A. Satzung Bl. 74 - 77 d. A. |
| 3 | b) Nicht mehr stellvertretender Vorsitzender: Wirtz, Peter, Titz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Geschäftsführer: Hohmann, Arne, Titz, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Weckauf, Dirk, Titz, *XX.XX.XXXX Geschäftsführer: Breuer, Tim, Titz, *XX.XX.XXXX | a) 27.11.2018 Mertens | ||
| 4 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Tambour, Dieter, Titz, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Kassierer: Dohmen, Rolf, Titz, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden als stellvertretender Vorsitzender nunmehr Vorsitzender: Weckauf, Dirk, Titz, *XX.XX.XXXX Kassiererin: Matzerath, Tanja, Titz, *XX.XX.XXXX stellvertretender Vorsitzender: Laut, Eric, Titz, *XX.XX.XXXX | a) 28.11.2022 Becker |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.