1 a) der Abschluss geeigneter Verträge zur Kostensenkung, die Vermittlung von Versicherungen aller Art für das private Omnibusgewerbe, die Beschaffung notwendiger Sachleistungen und der Betrieb von wirtschaftlichen Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen. b) Die Vermittlung von Darlehen an die Mitglieder der Genossenschaft c) Die Förderung der wirtschaftlichen und finanziellen Belange der Mitglieder der Genossenschaft. Die Genossenschaft kann sich an Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. 2) Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand vertritt die Genossenschaft gerichtlich und außergerichtlich und zeichnet in der Weise, daß die Zeichnenden zu der Firma der Genossenschaft ihre Namensunterschrift hinzufügen. Der Vorstand, dessen Mitglieder Genossen sein müssen, besteht aus zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch je zwei Vorstandsmitglieder oder, sofern Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte bestellt sind, durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigten vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes sowie der Prokurist oder Handlungsbevollmächtigte sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Weltersbach
Leichlingen
Vorstand
Christian Gladasch
Bergisch Gladbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 12.03.1957 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 31.10.2001 geändert.
Die Generalversammlung vom 28.11.2003 hat eine Änderung des Statuts in § 30 (Kreditgewährung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 10.12.2004 hat eine Änderung des Statuts in § 14 beschlossen.
Die Generalversammlung vom 24.10.2007 hat eine Neufassung der Satzung und dabei insbesondere eine Änderung der § 1 (Firma, Sitz, Gegenstand und Geschäftsjahr) und § 8 (Bekanntmachungen) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen, soweit die Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist, durch Anzeige im Organ des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes, dem "Genossenschaftsforum." Andere Bekanntmachungen erfolgen in "Bus-Fahrt." Geht eines dieser Blätter ein oder wird aus anderen Gründen die Bekanntmachung in diesen unmöglich, so tritt bis zur Bestimmung anderer Blätter durch die Generalversammlung an ihre Stelle der Bundesanzeiger.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 13.06.1958 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 3 Amtsgericht Langenfeld getreten. Freigegeben am 24.06.2003.
Statut Blatt I Sonderband Beschluss Blatt II Sonderband
Beschluss Bl. III
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.