Handelsregister · VR 283

Registerinformationen

Interessengemeinschaft Oberwarnow e.V. Rostock · Amtsgericht Rostock

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Interessengemeinschaft Oberwarnow e.V. Rostock
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Rostock

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 283
Gericht
Amtsgericht Rostock
Letzte Eintragung
15.04.2024
Abrufstand
11.03.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Ralf Kosse

Rostock

Vorstand

Reinhardt Ode

Rostock

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 25.04.1990 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 29.03.2003 geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 28.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Mitgliedschaft), 7 (Vorstand des Vereines), 9 (Bauliche Maßnahmen/Um- und Neubauten), 10 (Grundsteuer) und 11 (Gegenseitige Rücksichtnahme/Ruhezeiten), 14 (Abstellen von KfZ) beschlossen, insbesondere ist die Anzahl und die Ämterbezeichnung des vertretungsberechtigten Vorstands und dessen Vertretungsregelung geändert worden.
  • Die Mitgliederversammlung vom 19.04.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 6 (Mitgliederversammlung), 7 (Vorstand des Vereins) und 8 (Revisionskommission) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 22.08.1990 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.04.2008.
  • Satzung Blatt 152-158 d.A.
  • Protokoll vom 29.03.2014, Band II Blatt 3, 4 d.A.
  • Protokoll vom 28.03.2015
  • Fall 8 Protokoll Blatt 3 - 4 SB Satzung Blatt 5 - 9 SB
  • Fall 9 Die Eintragung vom 17.01.2022 laufende Nummer 6 Spalte 4 ist gemäß § 395 Absatz 1 FamFG von Amts wegen gelöscht.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.