Der erste und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist insoweit beschränkt, als diejenigen Rechtshandlungen und Urkunden, welche den Verein vermögensrechtlich zu Leistungen von mehr als 300,00 DM für den Einzelfall verpflichten, unter dem Namen des Vereins nicht nur von dem Vorsitzenden, sondern auch von dem ersten Schriftführer und dem ersten Kassierer, bei deren Verhinderung von dem zweiten Schriftführer und dem zweiten Kassierer, zu unterzeichnen sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Harald Nitz
Berlin
274
Ashok Nanda
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 1985-10-15
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