Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitz und dem 2. Vorsitz. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 500,00 Euro belasten und für Dienstverträge braucht der 1. bzw. 2. Vorsitz die Zustimmung des Gesamtvorstands.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eva-Maria Malecha-Konietz
Krefeld
Vorstand
Melanie Däumer
Waltrop
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.03.1992 mit mehrfachen Änderungen; zuletzt geändert am 17.05.2003.
Die Mitgliederversammlung vom 16.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr), § 2 (Ziele des Vereins), § 6 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Der Vorstand), § 11 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 13 (Beirat), § 14 (Vereinsauflösung), § 15 (Datenschutz) und § 16 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 20.05.2023 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Ziele des Vereins), § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Beginn und Ende der Mitgliedschaft), § 7 (Jahresbeitrag), § 9 (neu: Digitale Teilnahme an Sitzungen der Organe), § 10 (Mitgliederversammlung), § 11 (Der Vorstand), § 12 (Aufgaben der Mitgliederversammlung), § 13 (Satzungsänderung), § 14 (Wissenschaftlicher Beirat), § 16 (Datenschutz), § 17 (Schlussbestimmungen), sowie die Änderung der Nummerierung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.08.2014.