Handelsregister · VR 2035
Chronologischer Auszug
Interessengemeinschaft Arheilger Bürger e.V. · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Interessengemeinschaft Arheilger Bürger e.V. b) Darmstadt-Arheilgen | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertreter. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden oder des jeweiligen Sitzungsleiters. b) Vorsitzender: Dr. Richter, Hartwig, Darmstadt, *XX.XX.XXXX Stellvertreterin: Lewin, Gabriele, Darmstadt, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 07.06.1987 zuletzt geändert am 25.11.1987 | a) 26.04.2006 Drescher b) Tag der ersten Eintragung: 04.03.1988 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 7-13, 17 |
| 2 | b) Nicht mehr Vorsitzender: Dr. Richter, Hartwig, Darmstadt, *XX.XX.XXXX Bestellt als 1. Vorsitzende: Dupper, Ute, Darmstadt, *XX.XX.XXXX | a) 12.01.2023 Thomasberger b) Fall 3 | ||
| 3 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Stellvertretern. b) Bestellt als Stellvertreter: Kunkel, Peter, Darmstadt, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.08.2022 mit Nachtrag vom 16.05.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 29.12.2023 Pullmann b) Fall 4 Anmeldung Blatt 51-57, 65-71 und 75-76 der Akte Satzung Blatt 77-82 der Akte |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.