Handelsregister · VR 33689

Chronologischer Auszug

Interdisziplinärer Forschungskreis Empathie - Tabu - Übersetzung e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Interdisziplinärer Forschungskreis Empathie - Tabu -
Übersetzung e.V.

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Gegenüber der Bank sind die Vorstandsmitglieder einzeln zeichnungsberechtigt.

Rechtsgeschäfte ab einem Geschäftswert von 25.000 Euro
bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung.

b)
zweite Vorsitzende:

1.
Prof. Dr. Lebedewa, Jekatherina, *XX.XX.XXXX, Berlin

erste Vorsitzende:

2.
Prof. Dr. Lehmann-Carli, Gabriela, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 23.11.2013

Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2014 hat
die Änderung der Satzung in § 2 (Der Zweck des
Vereins), § 3 (Zweckverwirklichende Maßnahmen
des Vereins) und in § 4 (Gemeinnützigkeit) beschlossen.

Durch Vorstandsbeschluss vom 22.10.2014 ist die
Satzung geändert in § 8 (Der Vorstand).
a)
25.11.2014
Müller
b)
Satzung Bl. 5-14
Beschluss Bl.
15/29-31, 32-33
(34-41)
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Gegenüber der Bank sind die Vorstandsmitglieder einzeln zeichnungsberechtigt.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 20.03.2015 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.

Die Mitgliederversammlung vom 22.08.2015 hat
die Änderung der Satzung in § 8 (Der Vorstand)
beschlossen.
a)
02.09.2015
Dambietz
b)
Satzung Bl.
49-56
Beschluss
Bl. 47-48, 59
(60-67)

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.