die Beratung von Unternehmen und die Entwicklung, der Handel und die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens, die auch spekulative Anlageformen beinhalten kann.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ralf Beck
Paderborn
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.10.1999, mehrfach, zuletzt durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.05.2011 geändert.
Die Hauptversammlung vom 22.11.2012 hat die Änderung der Satzung in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Borchen (bisher Amtsgericht Paderborn, HRB 3498) nach Oberhausen beschlossen; ferner wurden § 6 (Zusammensetzung des Vorstandes) und § 12 (Stimmrecht) geändert sowie Abschnitt V um § 14 (Anmeldung zur Hauptversammlung) ergänzt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.