Handelsregister · HRB 5506
Chronologischer Auszug
INTERCON GmbH · Amtsgericht Darmstadt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) INTERCON Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Darmstadt c) Sind die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.v.m.§ 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.IV Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muß ein Steuerberater sein. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer alleinvertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss mindestens eine der vertretungsbefugten Personen Steuerberater sein. Die Gesellschafterversammlung darf nur Geschäftsführern, die Steuerberater sind, Einzelvertretungsbefugnisse erteilen. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater ist, muss diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. b) Geschäftsführer: Hueber, Manfred, Steuerberater, Diplom- Finanzwirt, Darmstadt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.12.1992 zuletzt geändert am 14.04.1993 | a) 21.03.2006 Fischer b) Tag der ersten Eintragung: 03.05.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 1 - 28 Sonderband | |
| 2 | b) Reichelsheim (Odenwald) Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Crumbacher Straße 25, 64385 Reichelsheim (Odenwald) | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen ergänzt, nun: Geschäftsführer: Hueber, Manfred, Reichelsheim (Odenwald), *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 20.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Reichelsheim (Odenwald) beschlossen. | a) 04.11.2010 Geiger b) Fall 2 | ||
| 3 | a) INTERCON GmbH c) Verwaltung eigenen Vermögens | a) Die Gesellschafterversammlung vom 19.12.2019 mit Nachtrag vom 14.02.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. | a) 25.02.2020 Andres b) Fall 3 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.