Handelsregister · HRB 61897
Chronologischer Auszug
"Inter Element "Laborgerätebau GmbH · Amtsgericht München
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Inter Element "Laborgerätebau GmbH b) Puchheim, Landkreis Fürstenfeldbruck c) Herstellung von Bauteilen, Baugruppen und Laborgeräten, insbesondere auf feinmechanischer und elektronischer Basis. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) Geschäftsführer: Geiger, Siegfried, Geschäftsmann, München | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.03.1980 zuletzt geändert am 14.02.1984 | a) 12.11.2001 Pausinger b) Tag der ersten Eintragung: 20.03.1980. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 16 So. | |
| 2 | b) Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Benzstr. 30, 82178 Puchheim | a) 21.06.2010 Lauktien |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.