Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis der genannten Vorstandsmitglieder ist dann mit Außenwirkung beschränkt, wenn der Verein durch ein Geschäft im Wert von 5.000 EUR und mehr verpflichtet werden soll; in diesem Fall muss ein Genehmigungsbeschluss der Mitgliederversammlung (§ 15 Abs. 2) vorliegen, widrigenfalls eine Verpflichtung des Vereins nicht eintritt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Eva-Maria Ferrari-Hayner
Overath
Vorstand
Brigitte John
Overath
Vorstand
Melanie Viertel
Overath
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 27.02.1970 zuletzt geändert am 17.03.2006
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Ehrenamtliche Tätigkeit und Ersatz von Aufwendungen) und § 17 (Kassenprüfung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.12.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 1191 Amtsgericht Bergisch Gladbach getreten. Freigegeben am 02.12.2009. aktuelle Satzung Bl. 58-68 des bisherigen Sdb.
Beschluss Bl. 74-76 Sdb. Wortlaut der Satzung Bl. 78-88 Sdb.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.