Handelsregister · VR 2806

Registerinformationen

Integrationshilfe Sachsen-Anhalt e.V. · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Integrationshilfe Sachsen-Anhalt e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Magdeburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 2806
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
11.03.2024
Abrufstand
01.11.2025
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Tobias Wuttke

Magdeburg

Vorstand

Markus Lippmann

Magdeburg

Vorstand

Florian Elias Sachs

Köln

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Die Satzung ist errichtet am 18.04.11.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.08.2011 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Steuerbegünstigung), 3 (Mitgliedschaft), 5 (Mitgliedsbeiträge), 7 (Mitgliederversammlung), 8 (Vorstand), 9 (Beschlussfassung des Vorstandes), 11 (Arbeitsgruppen) und 12 (Auflösung) der Satzung beschlossen. In der gesamten Satzung wurde das Wort "Niederschrift" durch "Protokoll" ersetzt.
  • Die Mitgliederversammlung vom 05.01.2012 hat die Neufassung der Satzung nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls beschlossen. Name des Vereins ist geändert.
  • Die Mitgliederversammlung vom 29.01.2013 hat die Änderung des § 2 (Zweck und Steuerbegünstigung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 24.02.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Steuerbegünstigung) und 17 (Auflösung) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 23.09.2014 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Steuerbegünstigung) und 9 (Beschlussfassung des Vorstandes) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 10.09.2015 hat die Änderung der §§ 3 (Mitgliedschaft), 8 (Vorstand), 9 (Beschlussfassung des Vorstandes) und 16 (Kassenprüfer) der Satzung beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.06.2018 hat nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls die Neufassung der Satzung beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.