Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei bzw. fünf oder sechs und höchstens sieben Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstands gegenüber Dritten wird in der Weise beschränkt, dass für die Aufnahme von Darlehen ab 1000,00 € die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Susanne Bellon
Berlin
274
Susan Thurau
Berlin
274
Andreas Bellon
Berlin
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2017-09-26
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