Handelsregister · VR 41230
Chronologischer Auszug
Integration durch Bildung Worms e.V. · Amtsgericht Mainz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Integration durch Bildung Worms e.V. b) Worms | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. b) 1. Vorsitzender: Dr. Huck, Hans-Michael, Worms, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Haubold, Jörg, Worms, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 11.03.2014. | a) 10.06.2014 Dannegger b) Fall 1 Blatt 1 - 41 der Akten Satzung Blatt 34 - 41 der Akten |
| 2 | a) Geändert, jetzt: Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.04.2016 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Der Vorstand) und § 17 (Wirtschafts- und Kassenprüfung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung beschlossen. | a) 05.08.2016 Dannegger b) Fall 2 Blatt 50 - 98 der Akten Satzung Blatt 84 - 91 der Akten | |
| 3 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzender: Haubold, Jörg, Worms, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Mayer-Möbius, Annette, Worms, *XX.XX.XXXX | a) 10.09.2018 Dannegger b) Fall 3 Blatt 101 - 110 der Akten | ||
| 4 | b) Nicht mehr 2. Vorsitzende: Mayer-Möbius, Annette, Worms, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzende: Mühleck, Sarah, Worms, *XX.XX.XXXX | a) 28.11.2022 Dannegger b) Fall 4 Blatt 113 - 121 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.