Handelsregister · HRB 9995 KI

Chronologischer Auszug

insynergy GmbH · Amtsgericht Kiel

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 11.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
insynergy GmbH

b)
Kiel

c)
Beratung von Kunden in Bezug
auf Informations- und Kommunnikationssysteme, sowie Vertrieb
damit im Zusammenhang stehender Hard- und Software, Einrichtung und Betreuung derartiger
Systeme sowie Erstellung von
hochwertigen und branchenunabhängigen Businesslösungen für
diese Kunden und alle damit im
Zusammenhang stehenden Aufgaben, Tätigkeiten und Dienstleistungen.
25.000 EURa)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.

b)
Geschäftsführer:
1.
Lendzian, Thomas, *XX.XX.XXXX, Plön

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
18.06.2008
a)
09.07.2008
Ackermann
2b)
Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb-
HG von Amts wegen ergänzt:
Geschäftsanschrift:
Fraunhoferstr. 13, 24118 Kiel
a)
22.12.2010
Ströh
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Kiel vom 14.10.2024
(AZ: 25 IN 50119/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet
und bestimmt, dass Verfügungen
der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
24.10.2024
Grabienski
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Kiel vom 29.10.2024 (AZ: 25 IN
50119/24) aufgehoben.
a)
04.11.2024
Grabienski

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.