Handelsregister · HRB 9995 KI
Chronologischer Auszug
insynergy GmbH · Amtsgericht Kiel
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) insynergy GmbH b) Kiel c) Beratung von Kunden in Bezug auf Informations- und Kommunnikationssysteme, sowie Vertrieb damit im Zusammenhang stehender Hard- und Software, Einrichtung und Betreuung derartiger Systeme sowie Erstellung von hochwertigen und branchenunabhängigen Businesslösungen für diese Kunden und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufgaben, Tätigkeiten und Dienstleistungen. | 25.000 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. b) Geschäftsführer: 1. Lendzian, Thomas, *XX.XX.XXXX, Plön mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 18.06.2008 | a) 09.07.2008 Ackermann | |
| 2 | b) Die Eintragung zur Geschäftsanschrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Fraunhoferstr. 13, 24118 Kiel | a) 22.12.2010 Ströh | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 14.10.2024 (AZ: 25 IN 50119/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 24.10.2024 Grabienski | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Kiel vom 29.10.2024 (AZ: 25 IN 50119/24) aufgehoben. | a) 04.11.2024 Grabienski |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.