Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der Direktor. Jeder von Ihnen ist alleinvertretungsberechtigt. Die Vorstandsämter können in einer Person zusammengefaßt sein.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tony Möller
Wismar
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 25.06.2000 mit Änderung vom 30.08.2000
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 19.09.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.07.2003.
Satzung Blatt II
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.10.2009 geändert durch Artikel 2 der VO zur Änderung der VO über die elektr. Registerführung und die Zuständigkeit der Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen in Registersachen.Bisher Amtsgericht Langenfeld (Rhld.), nunmehr Amtsgericht Düsseldorf
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