Der Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens sechs Mitgliedern: a.) dem 1. Vorsitzenden b) dem 2. Vorsitzenden c) dem Leiter des Ausbildungsauschusses d) dem Schatzmeister e) bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern Der 1. Vorstand vertritt einzeln, die weiteren Vorstandsmitglieder vertreten jeweils mit einem Vorstandsmitglied.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Becker-Pfaff
Konrtal-Münchingen
Vorstand
Samuel Kenntner
Stuttgart
Vorstand
Ruth Frey
Stuttgart
Vorstand
Inge Gmelin
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.03.1976 zuletzt geändert am 09.10.2002
Die Mitgliederversammlung vom 17.10.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 11 (Einberufung der Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 16.04.2011 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Ausbildungsausschuss) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 12.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 Abs. 5 (Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 22.11.2014 und 21.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 8 (Vorstand) und § 14 (Ausbildungsausschuss) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 21.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 14 (Ausbildungsausschuss) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.05.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder) und § 18 (Die Lehranalytikerkonferenz) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 11.12.2021, 22.10.2022, 22.04.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 10 (Mitgliederversammlung), § 11 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 12 (Beschlussfassung in der Mitgliederversammlung), 14 (Ausbildungsausschuss), § 16 (Beschlussfassung des Ausbildungsausschusses), § 18 (Lehranalytikerkonferenz) und § 20 (Vertrauensanalytiker) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 17.05.2025 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 4 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 5 (Beendigung der Mitgliedschaft), § 7 (Organe des Vereins), § 8 (Vorstand), § 9 (Beschlussfassung des Vorstands), § 10 (Mitgliederversammlung), § 14 (Ausbildungsausschuss), § 15 (Aufgaben des Ausbildungsausschusses), § 16 (Beschlussfassung des Ausbildungsausschusses), § 17 (Die Dozentenkonferenz), § 18 (Die Lehranalytikerkonferenz) und § 20 (Die Versammlung der Aus- und Weiterbildungsteilnehmer) beschlossen. Es wurde ein neuer § 19 (Ausbildungsambulanz) und ein neuer § 22 (Zusammenarbeit mit der DPG-Arbeitsagentur Stuttgart) eingefügt. Die §§ 19 bis 24 wurden zu §§ 20 bis 26.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 09.08.2005.