Handelsregister · VR 3070

Chronologischer Auszug

Institut für Management, Wissenschaft und Bildung e.V. · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Institut für Management, Wissenschaft und Bildung
e.V.

b)
Senftenberg
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis
maximal fünf Mitgliedern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.

b)
Vorsitzender:

1.
Prof. Dr. Zundel, Stefan, *XX.XX.XXXX, Potsdam

Schatzmeister:

2.
Prof. Dr. Schuster, Helmut, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
eingetragener Verein

Satzung vom: 11.06.1999
zuletzt geändert durch Beschluss vom 04.01.2005
a)
17.11.2006
Hildebrandt
b)
Tag der ersten Eintragung:
01.02.2000

Dieses Blatt ist
unter Änderung
der örtlichen
Zuständigkeit
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes Amtsgericht Senftenberg, VR 763 getreten.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.12.2011 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr), § 2 (Zweck des Vereins)
und in weiteren Pragraphen nach Maßgabe des
eingereichten Protokolls beschlossen.
a)
23.05.2012
Lenk
b)
Satzung Bl. 30 -
34 SB
3a)
Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er den Verein allein.
Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird der Verein durch
sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.

b)
Nicht mehr Schatzmeister:

2. Prof. Dr. Schuster, Helmut

Änderung zu Nr. 1:
Liquidator:

Prof. Dr. Zundel, Stefan Jörg, *XX.XX.XXXX, Potsdam
b)
Der Verein ist durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 22.11.2022 aufgelöst.
a)
13.07.2023
Lenk

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.