Handelsregister · VR 8439

Chronologischer Auszug

Institut für Kommunikationstherapie und angewandte Forschung in Partnerschaft und Familie e.V. · Amtsgericht München

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 14.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Institut für Forschung und Ausbildung in
Kommunikationstherapie eingetragener Verein

b)
München
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Für den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien
sowie für den Abschluß von Rechtsgeschäften, die den
Verein zu Zahlungen über 2.000,-- DM verpflichten, muß
ein Beschluß der Vereinsleitung vorliegen.

b)
Vorstand:
Dr. Thurmaier, Franz, Institutsleiter, München
Vorstand:
Eckert, Volker, Diplom-Psychologe, München
Vorstand:
Dr. Mayer, Anneliese, München, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 19.07.1974 zuletzt geändert am 05.12.1986
a)
18.12.2001
Zirngibl

b)
Tag der ersten Eintragung:
10.09.1974.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 31,60,61 So.
2b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Eckert, Volker, Diplom-Psychologe, München

Gewählt:
Vorstand:
Haslbeck, Alfred, München, *XX.XX.XXXX
a)
29.07.2003
Böhm
3b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Dr. Mayer, Anneliese, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Kneißl, Siegfried, München, *XX.XX.XXXX
a)
26.07.2012
Kraft
4a)
Name geändert, nun:
Institut für Kommunikationstherapie und angewandte Forschung
in Partnerschaft und Familie e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende sind
einzelvertretungsberechtigt. Die weiteren
Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt mit einem der Vorsitzenden.
Folgende Beschlüsse, Rechtshandlungen und
Willenserklärungen bedürfen der schriftlichen
Zustimmung des Ortsordinarius oder der von ihm
bevollmächtigten Person oder Stelle:
Gründung und Auflösung von Gesellschaften sowie
Verfügungen und Verpflichtungen zu Verfügungen über
Gesellschaftsbeteiligungen und Grundstücksrechte;
Kreditaufnahme sowie Bürgschafts- und
Garantieerklärungen, sofern es sich nicht um die
Inanspruchnahme eines Überziehungskredits von nicht
mehr als 1.000 EUR für die Dauer von nicht mehr als drei
Monaten handelt; Baumaßnahmen und der Abschluss
von Kauf-, Leasing- und Mitverträgen mit einem
wirtschaftlichen Gegenwert von mehr als 5.000 EUR
brutto (bei Dauerschuldverhältnissen kommt es zur
Feststellung auf die Gegenleistung für drei Monate an).

b)
Ausgeschieden:
Vorstand:
Haslbeck, Alfred, München, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Engl, Joachim, Straßlach-Dingharting, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Schlierf, Margret, München, *XX.XX.XXXX
Funktion bezeichnet, nun:
1. Vorsitzender:
Dr. Kneißl, Siegfried, München, *XX.XX.XXXX
Funktion bezeichnet, nun:
2. Vorsitzender:
Dr. Thurmaier, Franz, Institutsleiter, München
a)
Die Mitgliederversammlung vom 21.11.2018 mit Nachtrag vom 16.05.2019 hat die
Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: §§ 1 (Name,
Rechtsstellung, Sitz und Geschäftsjahr) und 6 (Vorstand).
a)
12.03.2020
Röslmaier

b)
Neue Satzung Bl. 123 SB.
5b)
Kraft Amtes:
2. Vorsitzende:
Dr. Lorenz, Mirjam, München, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
2. Vorsitzender:
Dr. Thurmaier, Franz, Institutsleiter, München
a)
01.12.2022
Röslmaier
6b)
Ausgeschieden:
2. Vorsitzende:
Dr. Lorenz, Mirjam, München, *XX.XX.XXXX
Kraft Amtes Funktion geändert, nun:
2. Vorsitzender:
Dr. Engl, Joachim, Straßlach-Dingharting, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstand:
Dr. Thurmaier, Franz, Eching, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2023 hat die Änderung des § 6 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
18.10.2023
Behrens

b)
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 135
SB.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.