Handelsregister · VR 3208

Chronologischer Auszug

Institut für angewandte Informatik im Bauwesen e.V. · Amtsgericht Schwerin

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Institut für angewandte Informatik im Bauwesen e.V.

b)
Wismar
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorsitzender:
Prof. Dr. Fehlauer, Klaus-Uwe, Wismar, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 15.01.1997 und mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 07.05.2015, geändert.
a)
22.03.2018
Westphal

b)
Zuständigkeit des
Registergerichts gemäß Artikel 1
der Achten Verordnung zur
Änderung der Konzentrationsverordnung zum 01.03.2018
geändert.
Bisher Amtsgericht Wismar VR
421-HWI, nunmehr Amtsgericht
Schwerin.

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Freigegeben am 22.03.2018.

Tag der ersten Eintragung:
03.03.1997
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen
berichtigt, nun:
Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein vertreten.
Dieser ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im
eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 09.04.2021 und 12.07.2021 hat die Änderungen der
Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins) und § 2 (Zweck und Aufgaben
des Vereins) beschlossen.
a)
20.10.2021
Klingbiel
3a)
Satzungsdaten von Amts wegen ergänzt, nun:
Die Mitgliederversammlungen vom 09.04.2021 und 12.07.2021 haben die Änderungen der
Satzung ebenfalls in § 6 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
a)
08.11.2021
Niemann

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.