Handelsregister · VR 2321
Chronologischer Auszug
Institut for international commerce and technology (IICT) e.V. · Amtsgericht Siegburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Institut for international commerce and technology (IICT) e.V. b) Sankt Augustin | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 DEM die Mitwirkung von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern erforderlich ist. Bei Rechtsgeschäften betreffend Immobilien bedarf es der Zustimmung durch die Mehrheit des Vorstandes. b) Vorstand: Prof. Dr. Klewitz-Hommelsen, Saxeed, Hennef, *XX.XX.XXXX Vorstand: Prof. Dr. Schulze, Jens, Rhede, *XX.XX.XXXX Vorstand: Prof. Dr. Pautzke, Friedbert, Bochum, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 04.12.1999, gemäß Beschluss der Mitgliedersammlung vom 02.03.2001 geändert. | a) 21.01.2004 Rohling b) Tag der ersten Eintragung: 19.12.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 21.01.2004. Satzung Blatt 4-6 des Sonderbandes Beschluss Blatt 9 - 10 Sonderband |
| 2 | a) von Amts wegen berichtigt: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 DEM die Mitwirkung von zwei weiteren Vorstandsmitgliedern erforderlich ist. Bei Rechtsgeschäften betreffend Immobilien bedarf es der Zustimmung durch die Mehrheit des Vorstandes. | a) 06.07.2006 Franetzky | ||
| 3 | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 10.000,00 EUR die Mitwirkung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich ist. In diesen Fällen sind alle Vorstandsmitglieder zu informieren. Bei Rechtsgeschäften über Immobilien bedarf es der Zustimmung durch die Mehrheit des Vorstandes. b) Vorstand: Wünsche-Preuß, Uta, Siegburg, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Prof. Dr. Schulze, Jens, Rhede, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Prof. Dr. Pautzke, Friedbert, Bochum, *XX.XX.XXXX Nach Berichtigung des Namens nunmehr: Vorstand: Prof. Dr. Klewitz-Hommelsen, Sayeed, Hennef, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 21.12.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand) u. § 9 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 15.06.2007 Cramer b) Beschluß Blatt 41 - 43 der Akten |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.