Handelsregister · VR 26323
Chronologischer Auszug
Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Institut der Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen in Deutschland e.V. b) Berlin | a) Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. b) Vorsitzender: 1. Heiden, Hartmut, *XX.XX.XXXX, Reichshof Stellvertretender Vorsitzender: 2. Wambach, Martin, *XX.XX.XXXX, Bonn | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 18.12.2006 Durch Vorstandsbeschluss vom 09.02.2007 wurde die Satzung in § 7 (Der Rechnungsprüfertag) und in § 9 (Der Vorstand) geändert. | a) 23.02.2007 Loest b) Satzung Bl. 7-14 Beschluss Bl. 19-19r |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 23.06.2015 hat die Satzung insgesamt neu gefasst. b) Mit dem Verein (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.06.2015 sowie der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen vom 23.06.2015 und 21.05.2015 die Vereinigung der Örtlichen Rechnungsprüfungen in Nordrhein Westfalen e.V. mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, VR 9803) durch Übertragung des Vermögens als Ganzes verschmolzen. | a) 09.11.2015 Müller b) Satzung Bl. 228-240 Beschluss Bl. 100-101 Verschmelzungsvertrag Bl. 30-33 Zustimmungsbeschlüsse Bl. 100-101, 119-128 | ||
| 3 | b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Heiden, Hartmut Vorsitzender: 3. Wieden, Hans-Dieter, *XX.XX.XXXX, Hernborn | a) 08.11.2021 Meyer |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.