Gegenstand des Unternehmens ist es, touristische Einrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Westerland bereitzustellen und alle mit einem Tourismus-, Tagungs- und Kurbetrieb verbundenen Aufgaben zu erfüllen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
086
Peter Douven
Westerland/Sylt
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen 285
Thomas Thomsen
Leck-Klintum
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
019
Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Tourismus-Service Westerland GmbH & Co. KG mit Sitz in Westerland/Sylt (Amtsgericht Flensburg, HRA 1663 NI) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 16.06.2008.
024
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2025 und der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom 21.05.2025 ist die Tourismus-Service Westerland Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Westerland/Sylt (Amtsgericht Flensburg HRB 1570 NI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen.
022
Die Gemeinde Sylt hat als übertragende Rechtsträgerin im Wege der Ausgliederung ihren Eigenbetrieb "Kurverwaltung Rantum" als Gesamtheit durch Ausgliederungsvertrag vom 27.08.2009 auf die Gesellschaft als übernehmende Rechtsträgerin übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.