Die Unternehmensberatung, die IT- und Systemberatung, die Softwareentwicklung, die Durchführung von EDV-Schulungen, die Erbringung von Internetdienstleistungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Karin Batz
Marburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Vorstand
Markus Schwalm
Gilserberg
Vorstand
Thomas Winzer
Marburg
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat mindestens ein Vorstandsmitglied.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Vorstandsmitglieder durch Beschluss des Aufsichtsrates ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 20.12.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Satzung Blatt 96 ff. Sonderband
Fall 5
Fall 6
Fall 8
Satzung
Satzung vom 16.11.1999
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft ist dadurch entstanden, daß sich die in HR B 1895 Amtsgericht Marburg eingetragene INOSOFT GmbH durch Beschluß der Gesellschafter vom 16. November 1999 gemäß §§ 190 ff., 238 ff. UmwG in eine Aktiengesellschaft umgewandelt hat.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.