HRB 109343

innoveas AG

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 32 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Karlsruhe

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Registerdaten

Sitz
Karlsruhe
Datenstand
2024-03-12
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-12

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. inno web AG Karlsruhe

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

mindestens 32
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 60 IN 598/19 · innoveas AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 598/19
Wirksam am
29.03.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 109343
60 IN 598/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

innoveas AG
Bahnhofstraße 54
76137 Karlsruhe
vertreten durch den Vorstand Guido Hillebrands
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 109343

- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorl. Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Holger Blümle, Kriegsstr. 113, 76135 Karlsruhe, wurden
festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorl. Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro
der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer,
erfolgt gemäß Antrag des vorl. Insolvenzverwalters vom 27.01.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen
Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.375.500,90 EUR
auszugehen.
Der vorl. Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 40 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 27.01.2021 wird Bezug
genommen.
Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- umfangreiche Sanierungsbemühungen 15%
- staatsanwaltliche Ermittlungen 5%
- keine geordnete Buchführung vorhanden 10%
- Beteiligungs - und Konzernstruktur 10% -> Konzerninsolvenz
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der
Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR
festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 40 % gerechtfertigt.
Die entfalteten Tätigkeiten des vorläufigen Verwalters übersteigen ein
sogenanntes Normalverfahren in erheblichem Maße.
Eine geordnete Buchführung war nicht vorhanden, die schuldnerischen Unterlagen
teilweise nicht greifbar. Ferner war die Mehrarbeit hinsichtlich des
umfangreichen Konzernverflechtungstatbestand zuschlagswürdigend zu bewerten.
Die gemachten Zuschläge sind angemessen für die Abgeltung der insoweit
entfalteten Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Die insgesamt geltend gemachten Zuschläge in Höhe von 40% der Regelvergütung
sind auch nach Vornahme einer Gesamtschau durch das Gericht gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine
Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde -
unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der
Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 %
hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde
(im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt
werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes
200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 29.03.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 60 IN 598/19 · innoveas AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 598/19
Wirksam am
02.02.2021
Registerbezug
Mannheim, HRB 109343
60 IN 598/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

innoveas AG
Bahnhofstraße 54
76137 Karlsruhe
vertreten durch den Vorstand Guido Hillebrands
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 109343

- Schuldnerin -

Der vorläufige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Holger Blümle, Kriegsstr. 113,
76135 Karlsruhe hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Dem Antrag vom 27.01.2021 liegt eine Berechnungsmasse in Höhe von 2.375.500,90
EUR zugrunde. Es werden Zuschläge in Höhe von 40 % auf die Regelvergütung
geltend gemacht. Auslagen werden für zwei Monate in Gesamthöhe von X EUR sowie
die gesetzliche Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen geltend gemacht.
Der Antrag kann bis zum 02.03.2021 auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts
Karlsruhe -Insolvenzgericht- eingesehen werden.
Um vorherige telefonische Terminsabsprache wird gebeten.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 02.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 60 IN 598/19 · innoveas AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 598/19
Wirksam am
27.07.2020
Registerbezug
Mannheim, HRB 109343
60 IN 598/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

innoveas AG
Bahnhofstraße 54
76137 Karlsruhe
vertreten durch den Vorstand Guido Hillebrands
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 109343

- Schuldnerin -

in Kategorie "Termine"

Terminsbestimmung:

Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden
Beschlusspunkt:

Dem Insolvenzverwalter wird die Zustimmung erteilt, die im Eigentum der
Schuldnerin stehenden Anteile an der immungenetics AG, in Form von 57.881
Stückaktien, bestmöglich freihändig zum Kaufpreis von zumindest einer
Einmalzahlung in Höhe von 92.960,00 €, sowie einer Partizipation beim
Weiterverkauf der Aktien, soweit der Käufer die verkauften Aktien im Zeitraum
bis bzw. nach Abschluss der klinischen Studien ganz oder teilweise
weiterveräußert und hierbei einen Kaufpreis - gerechnet auf eine Stückaktie -
erzielt, der rechnerisch über dem im geschlossenen Kauf- und
Übertragungsvertrag vereinbarten Kaufpreis pro Stückaktie liegt, in Höhe von 50
% des überschießenden Kaufpreises pro veräußerter Stückaktie, zu veräußern
wird bestimmt auf

Mittwoch, 02.09.2020, 09:00 Uhr, Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23,
76131 Karlsruhe

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Wichtiger Hinweis für Insolvenzgläubiger, die am Termin teilnehmen möchten:

Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, Vollmachten bzw. beglaubigte
Handelsregister
auszüge (nicht älter als 6 Monate) o. ä. Nachweise über Ihre Person oder Ihre
Vertre
tungsmacht (jeweils im Original) bereit. Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht
zur
Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.

Hinweise für Verfahrensbeteiligte während der Corona-Pandemie:

Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr haben im Gerichtsgebäude zum
Schutz anderer Personen vor einer Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus eine
nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn dies aus medizinischen Gründen oder
aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist. Der Ausnahmegrund ist
nachzuweisen.
Im Sitzungssaal und in den unmittelbar angrenzenden Bereichen entscheiden die
zuständigen Richter bzw. Rechtspfleger im Rahmen der Sitzungspolizei.
Zum Schutz vor Infektionen soll der Aufenthalt im Gerichtsgebäude auf das
absolut erforderliche Minimum beschränkt werden.
Sie werden daher gebeten, das Gerichtsgebäude erst kurz vor dem Termin (5-10
Minuten vor dem Terminszeitpunkt), zu dem Sie geladen sind oder an dem Sie
teilnehmen wollen, zu betreten. Dieser Zeitraum reicht auch bei
Einlasskontrollen aus.
Besprechungen und Treffen von Verfahrensbeteiligten (insbesondere zwischen
Schuldner bzw. Gläubiger und ihren Verfahrensbevollmächtigten) sind außerhalb
des Gerichtsgebäudes durchzuführen.
Im Gerichtsgebäude und in den Sitzungssälen wurden Infektionsschutzmaßnahmen
ergriffen. Im Einsatz sind nur noch größere Sitzungssäle oder -zimmer, die
einen ausreichenden Abstand zulassen. Wo dies möglich ist, wurden Trennwände
angebracht.

Im Gerichtsgebäude ist ein Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen
einzuhalten.
Die allgemeinen Hygieneregeln sind zu beachten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine
anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung
sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung
eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 27.07.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 109343 HRB 109343: innoveas AG, Karlsruhe, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 60 IN 598/19) aufgelöst. Gemäß § …
HRB 109343: innoveas AG, Karlsruhe, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Karlsruhe, 60 IN 598/19) aufgelöst. Gemäß § 262 AktG i.V.m. § 263 AktG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 60 IN 598/19 · innoveas AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 598/19
Wirksam am
01.10.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 109343
60 IN 598/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

innoveas AG
Bahnhofstraße 54
76137 Karlsruhe
vertreten durch den Vorstand Guido Hillebrands
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 109343

- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte EISNER,
Josef-Schmitt-Straße 10,
97922 Lauda-Königshofen,
Gz.: 19/00563 u. 19/00564 SG

1.Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.10.2019 um 10.00 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im
Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet.
2.Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Holger Blümle
Kriegsstr. 113, 76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 919570
Telefax: 0721 9195711
3.Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 12.11.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
19.11.2019 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
4.Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines
Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu
besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere,
wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an
einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu
diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender
Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das
die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit
erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines
solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines
solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden
soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) sowie
218 Absatz 2 bzw. 284 (Auftrag zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Dienstag, 03.12.2019, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.

Wichtiger Hinweis für Insolvenzgläubiger, die am Termin teilnehmen möchten:

Bitte halten Sie Ihren Personalausweis, Vollmachten bzw. beglaubigte
Handelsregister
auszüge (nicht älter als 6 Monate) o. ä. Nachweise über Ihre Person oder Ihre
Vertre
tungsmacht (jeweils im Original) bereit. Ansonsten tragen Sie das Risiko nicht
zur
Teilnahme am Termin zugelassen zu werden.
5.Prüfungstermin wird anberaumt auf
Dienstag, 03.12.2019, 10:30 Uhr,
Sitzungssaal 1.30, 1. OG, Schlossplatz 23, Amtsgericht Karlsruhe

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6.Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7.Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8.Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller
bekannten ausländischen Gläubiger übertragen.

Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
9.Es wird darauf hingewiesen, dass den Insolvenzgläubigern alle weiteren
Beschlüsse nicht mehr gesondert zugestellt werden. Vielmehr werden diese nur
noch im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de veröffentlicht.
Informieren Sie sich deshalb bitte regelmäßig auf dieser Internetseite über die
wichtigsten verfahrensleitenden Beschlüsse des Gerichts im vorliegenden
Insolvenzverfahren.

10.Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung zur internationalen Zuständigkeit können der Schuldner,
die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der
internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens
nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll
(Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Gegen die Entscheidung i.Ü.kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 109343 HRB 109343: innoveas AG, Karlsruhe, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.08.2019 (101 IN 598/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 109343: innoveas AG, Karlsruhe, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe. Durch Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 01.08.2019 (101 IN 598/19) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 60 IN 598/19 · innoveas AG · Insolvenzgericht Karlsruhe
Insolvenzgericht
Karlsruhe
Aktenzeichen
60 IN 598/19
Wirksam am
02.08.2019
Registerbezug
Mannheim, HRB 109343
101 IN 598/19

In dem Verfahren über den Antrag der

innoveas AG
Bahnhofstraße 54
76137 Karlsruhe
vertreten durch den Vorstand Guido Hillebrands
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 109343
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der
Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 01.08.2019 um 16:00
Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1.Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines
Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden
untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits
begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2.Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt :
Rechtsanwalt Holger Blümle
Kriegsstr. 113, 76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 919570, Fax: 0721 9195711
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind
nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs.
2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der
Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren
Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der
vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu
prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund
vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen
Unternehmens bestehen. Er hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen
die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der
Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und
der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis
auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter
wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Der vorläufige
Insolvenzverwalter wird ermächtigt auf den Namen der Schuldnerin oder auf
seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten
(gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom
24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu
verfügen. Er wird insoweit ermächtigt für die Kontoführung
Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen
Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, insbesondere
durch Vorlage einer die Einzelbuchungen ausweisenden Umsatzübersicht für das
laufende und das vorhergehende Jahr.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung
dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§
23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gemäß § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die
Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23
Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und
betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu
betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Vorstand der Schuldnerin hat
ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf
Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben.
Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse
erforderlich sind.
Bei Missachtung dieser Pflichten kann das Gericht den Vorstand der Schuldnerin
zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, durch den
Gerichtsvollzieher zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§§ 21 Abs.
3, 97, 98 InsO).
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der
Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine
Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Karlsruhe
Schlossplatz 23
76131 Karlsruhe

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Gegen die Entscheidung können die Schuldnerin und die Gläubiger der Schuldnerin
in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen
der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines
Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848
gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 01.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 109343 HRB 109343: innoveas AG, Karlsruhe, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe. Die Hauptversammlung vom 16.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Nicht mehr …
HRB 109343: innoveas AG, Karlsruhe, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe. Die Hauptversammlung vom 16.08.2017 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Nicht mehr Vorstand: Martinez-Arbizu, Antonio Angel, Wismar, *XX.XX.XXXX. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2010, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 20.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.08.2017 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31.08.2022 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 35.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre kann ausgeschlossen werden. (Genehmigtes Kapital).
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 109343 HRB 109343: innoveas AG, Karlsruhe, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 28.03.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
HRB 109343: innoveas AG, Karlsruhe, Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft hat am 28.03.2017 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 109343 HRB 109343:innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe.
HRB 109343:innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Änderung der Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 54, 76137 Karlsruhe.
Veränderungen
HRB 109343 HRB 109343:innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Der zwischen der Gesellschaft und der "Inno AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 108818) am 21.07.2003 abgeschlossene Beherrschungsvertrag…
HRB 109343:innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Der zwischen der Gesellschaft und der "Inno AG", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 108818) am 21.07.2003 abgeschlossene Beherrschungsvertrag wurde mit Ablauf des 31.12.2013 aufgehoben. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Sternfeld, Bent, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Dr. Werp, Rüdiger Carsten, Waldbronn, *XX.XX.XXXX.
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Nicht mehr Vorstand: Sternfeld, Bent, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX; Dr. Werp, Rüdiger Carsten, Waldbronn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Bestellt als Vorstand: Sternfeld, Bent, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Ver…
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Bestellt als Vorstand: Sternfeld, Bent, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsbefugnis geändert bei Vorstand: Hillebrands, Guido, Le Rouret/Frankreich, *XX.XX.XXXX; Martinez-Arbizu, Antonio Angel, Wismar, *XX.XX.XXXX; Dr. Werp, Rüdiger Carsten, Waldbronn, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Sternfeld, Bent, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
Berichtigungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Wegen eines Schreibversehens von Amts wegen neu vorgetragen: Die Hauptversammlung vom 10.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; es wurden i…
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Wegen eines Schreibversehens von Amts wegen neu vorgetragen: Die Hauptversammlung vom 10.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Vertretung der Gesellschaft) geändert.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Die Hauptversammlung vom 20.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Ver…
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Die Hauptversammlung vom 20.02.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen; es wurden insbesondere die §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 6 (Vertretung der Gesellschaft) geändert. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen einschließlich der Übernahme von Holding-Funktionen für Gesellschaften, die sich mit Dienstleistungen im Bereich von Technologieverwertung, Innovationsmanagements, Unternehmensgründung sowie ihrerseits mit der Verwaltung von Beteiligungen befassen. Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens das Erbringen von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Prokura erloschen: Dr. Werp, Rüdiger, Waldbronn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Bestellt als Vorstand: Martinez-Arbizu, Antonio Angel, Wismar, *XX.XX.XXXX; Dr. Werp, Rüdiger Carsten, Waldbronn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis,…
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Bestellt als Vorstand: Martinez-Arbizu, Antonio Angel, Wismar, *XX.XX.XXXX; Dr. Werp, Rüdiger Carsten, Waldbronn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Die Hauptversammlung vom 09.09.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Die Hauptversammlung vom 09.09.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Nicht mehr Vorstand: Lang, Armin Jens, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Nicht mehr Vorstand: Lang, Armin Jens, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Die Hauptversammlung vom 12.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Der Vorstand ist durch Besch…
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Die Hauptversammlung vom 12.05.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 12.05.2015 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 20.000,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Die Gesellschaft hat am 30.06.2010 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Der Aufsichtsrat hat am 02.02.2010 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung entha…
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Der Aufsichtsrat hat am 02.02.2010 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 71.875,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2009, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 9.375,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) ist vollständig ausgeschöpft.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Der Aufsichtsrat hat am 19.10.2009 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 10.03.2009 erteil…
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Der Aufsichtsrat hat am 19.10.2009 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der am 10.03.2009 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital ) ist das Grundkapital auf 71.655,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2009, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 9.375,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 220,00 EUR.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Einzelprokura: Sternfeld, Bent, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Einzelprokura: Sternfeld, Bent, Karlsruhe, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Der Aufsichtsrat hat am 01.07.2009 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung entha…
innoveas AG, Karlsruhe, Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe.Der Aufsichtsrat hat am 01.07.2009 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 62.755,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Geschäftsanschrift: Karlstr. 45b, 76133 Karlsruhe. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2009, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 9.375,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.120,00 EUR.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe).Die Hauptversammlung vom 10.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Der Vorstand ist durch Be…
innoveas AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe).Die Hauptversammlung vom 10.03.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.03.2009 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 10.03.2014 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 9.375,00 EUR gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital).
Vorgänge ohne Eintragung
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe).Die Gesellschaft hat am 15.01.2009 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
innoveas AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe).Die Gesellschaft hat am 15.01.2009 die Liste über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum Handelsregister eingereicht.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe).Der Aufsichtsrat hat am 03.12.2008 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung en…
innoveas AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe).Der Aufsichtsrat hat am 03.12.2008 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 62.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2007, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 11.250,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) ist vollständig ausgeschöpft.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe).Der Aufsichtsrat hat am 15.10.2008 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung en…
innoveas AG, Karlsruhe, (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe).Der Aufsichtsrat hat am 15.10.2008 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 53.750,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2007, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 11.250,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 8.750,00 EUR.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe). Der Aufsichtsrat hat am 11.06.2008 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung en…
innoveas AG, Karlsruhe (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe). Der Aufsichtsrat hat am 11.06.2008 die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 53.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2007, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 11.250,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 9.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe). Bestellt als Vorstand: Lang, Armin Jens, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
innoveas AG, Karlsruhe (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe). Bestellt als Vorstand: Lang, Armin Jens, Starnberg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 109343 innoveas AG, Karlsruhe (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe). Die Hauptversammlung vom 05.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzu…
innoveas AG, Karlsruhe (Karlstr. 45 b, 76133 Karlsruhe). Die Hauptversammlung vom 05.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital) ist das Grundkapital auf 52.500,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.10.2007, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 11.250,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 10.000,00 EUR.

Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.