Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht mindestens aus einem Vorstandsmitglied. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, besteht der Vorstand im Sinne des § 26 BGB mindestens aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Hubertus Lohner
Achim
274
Bastian Müller
Bremen
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.