HRB 23893

InnFood GmbH

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 26 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Menninger Str. 1, 84570 Polling

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Polling OT Weiding
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
08.07.2024
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Horst Jostock

Bad Homburg v.d.Höhe

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-02-03

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Alete Kindernahrung GmbH Polling OT Weiding

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Babynahrung und sonstigen Lebensmitteln

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

26
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis IN 86/23 · InnFood GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 86/23
Wirksam am
23.03.2026
Registerbezug
Traunstein, HRB 23893
IN 86/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

InnFood GmbH, Menningerstraße 1, 84570 Polling, vertreten durch die Geschäftsführer Jostock Horst, Kost Stefan und Sommer Christian
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 23893
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

findet mit Zustimmung des Gerichts eine Abschlagsverteilung statt. Verfügbar sind
2.800.000,00 € Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind nicht nachrangige Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO in Höhe von 8.839.874,18 €.
Der Sachwalter und die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben der Vornahme einer Abschlagsverteilung zugestimmt.

Das Verteilungsverzeichnis mit den nicht nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß
§ 38 InsO ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 20.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 86/23 · InnFood GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 86/23
Wirksam am
15.10.2025
Registerbezug
Traunstein, HRB 23893
IN 86/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

InnFood GmbH, Menningerstraße 1, 84570 Polling, vertreten durch die Geschäftsführer Jostock Horst, Kost Stefan und Sommer Christian
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 23893
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 375 - 426 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.11.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 07.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 86/23 · InnFood GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 86/23
Wirksam am
17.10.2024
Registerbezug
Traunstein, HRB 23893
IN 86/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

InnFood GmbH, Menningerstraße 1, 84570 Polling, vertreten durch die Geschäftsführer Jostock Horst, Kost Stefan und Sommer Christian
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 23893
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses meine Volksbank Raiffeisenbank eG werden für die im vorläufigen Verfahren sowie im eröffneten Verfahren bis 14.12.2023 erbrachten Tätigkeiten wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 09.08.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung Treuhandschaft Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von [Wert Insolvenzmasse] EUR auszugehen.
Die Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 02.08.2023, berichtigt mit Beschluss vom 16.08.2023, zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§ 22a InsO) bestellt. Im Eröffnungsbeschluss wurde festgestellt, dass der bestellte vorläufige Gläubigerausschuss im Amt bleibt, im Berichtstermin vom 14.12.2023 erfolgte der Beschluss über die Beibehaltung des Gläubigerausschusses und die weitere Tätigkeit der Antragstellerin.
Ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses hat gem. § 73 Abs. 1 InsO i.V.m. § 21 Abs. 2 Nr. 1a InsO Anspruch auf Vergütung seiner bzw. ihrer Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen.
Die Vergütung des Mitglieds eines Gläubigerausschusses bestimmt sich nach § 17 InsVV und beträgt regelmäßig zwischen 50,00 € und 300,00 € je Stunde.
Für den Stundensatz sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens, der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren, nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie die Qualifikation und Sachkunde des jeweiligen Ausschussmitglieds zu berücksichtigen, vgl. BGH v. 14.01.2021 - IX ZB 71/18.
Die Komplexität und der Umfang des Verfahrens rechtfertigen die Festsetzung des Stundensatzes in der beantragten Höhe. Bei dem vorliegenden Insolvenzverfahren handelt es sich um ein komplexes, umfangreiches und anspruchsvolles Verfahren. Der Gläubigerausschuss hatte den (vorl.) Sachwalter und den Schuldner bei der Betriebsfortführung sachkundig zu unterstützen, einen umfassenden M&A Prozess zu begleiten und über schwierige Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden.
Der beantragte Zeitaufwand wurde dabei im Antrag glaubhaft dargelegt.

Sowohl der Generalbevollmächtigte der Schuldnerin als auch der (vorl.) Sachwalter wurden zum Antrag gehört und haben keine Einwendungen erhoben bzw. ihr Einverständnis erklärt.
Der beantragte und sich angesichts der besonderen Anforderungen im Verfahren sowie der Qualifikation des Mitglieds im gesetzlichen Rahmen befindende Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für die Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 35,75 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses bzw. dessen Vertreter Herrn Rechtsanwalt Christoph Krings entstandenen Kosten für Auslagen für die Teilnahme an der 2. Gläubigerausschusssitzung am 21.09.2023 sowie für die Teilnahme am Berichts- und Prüfungstermin am 14.12.2023 in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 08.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 86/23 · InnFood GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 86/23
Wirksam am
23.05.2024
Registerbezug
Traunstein, HRB 23893
IN 86/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

InnFood GmbH, Menningerstraße 1, 84570 Polling, vertreten durch die Geschäftsführer Jostock Horst, Kost Stefan und Sommer Christian
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 23893
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Jochen Wagner, Sebastianiweg 8, 84028 Landshut, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem vorläufigen Sachwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Sachwalters vom 21.04.2024.Der Generalbevollmächtigte der Schuldnerin hat mit Schreiben vom 24.04.2024 mitgeteilt, dass ihm der Antrag im Vorfeld zur Prüfung und Stellungnahme zugeleitet wurde und er einer antragsgemäßen Festsetzung zustimme.

Berechnungsgrundlage der Vergütung eines vorläufigen Sachwalters ist gem. § 12a Abs. 1 Satz 2 InsVV das Vermögen des Insolvenzschuldners, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckte. Da der Geschäftsbetrieb fortgeführt wurde, wurden dabei grundsätzlich die Fortführungswerte angesetzt. Im Rahmen der Übertragung des Geschäftsbetriebes wurde jedoch ein abweichender Kaufpreis erzielt, weshalb teilweise nunmehr dieser Wert zugrunde gelegt wurde, § 12a Abs. 2 InsVV. Vermögensgegenstände, an denen bei Verfahrenseröffnung Aus- oder Absonderungsrechte bestehen, werden dem Vermögen hinzugerechnet, sofern sich der vorläufige Sachwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst, § 12a Abs. 1 Satz 4 InsVV. Die von dem vorläufigen Sachwalter in seinem Antrag vom 21.04.2024 und im erläuternden Schreiben vom 21.05.2024 angegebenen Tätigkeiten sind als erheblich zu betrachten.
Bei der Festsetzung der Vergütung war deshalb von dem der vorläufigen Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.

Die genauen Tätigkeiten des vorläufigen Sachwalters sind seinen Berichten und dem Vergütungsantrag vom 21.04.2024 zu entnehmen.Die Vergütung eines vorläufigen Sachwalters beträgt gem. § 12a Abs. 1 Satz 2 InsVV 25 % der Vergütung nach § 12 Abs. 1 InsVV. Dies entspricht 15 % der Regelvergütung des Insolvenzverwalters.Die Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 InsVV beträgt im vorliegenden Fall 356.539,26 EUR.Die Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters beträgt hiervon 15 % und war gemäß §§ 12a Abs. 1 InsVV in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.

Der vorläufige Sachwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes des vorläufigen Sachwalters um 25 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 21.04.2024 wird Bezug genommen.
Auch einem vorläufigen Sachwalter können Zu- und Abschläge zustehen. § 3 InsVV ist auf die Vergütung des vorläufigen Sachwalters insoweit anwendbar. Der Aufgabenzuschnitt des Sachwalters führt aber regelmäßig zu deutlich geringeren Zuschlägen als für vergleichbare zuschlagspflichtige Tätigkeitsbereiche des Verwalters im Regelinsolvenzverfahren, vgl. BGH, Beschluss vom 21. 07. 2016 - IX ZB 70/14. Nach § 3 Abs. 1 InsVV ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des vorläufigen Sachwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben.Während des vorläufigen Eingenverwaltungsverfahren wurde der Geschäftsbetrieb der Schuldnerin mit insgesamt 220 Arbeitnehmern fortgeführt. Die Unternehmensfortführung als solche begründet grundsätzlich keinen Zuschlag, weil sie für die Eigenverwaltung der typische Normalfall ist. Im vorliegenden Fall wurde jedoch explizit dargelegt, dass die Überwachung der Betriebsfortführung die Arbeitskraft des vorläufigen Sachwalters in einem überdurchschnittlichen Umfang in Anspruch genommen hat. Da im Insolvenzeröffnungsverfahren kein Fortführungsüberschuss erwirtschaftet werden konnte, ist keine Vergleichsrechnung anzustellen. Der beantragte Zuschlag für die Fortführung eines mittleren Unternehmens ist gerechtfertigt und in seiner Höhe angemessen. Ein weiterer Zuschlag wurde für Begleitung eines M&A-Prozesses zur Vorbereitung einer übertragenden Sanierung beantragt. Die Tätigkeiten des vorläufigen Sachwalters wurden aufgezeigt, die erhebliche Belastung ist nachvollziehbar, der Zuschlag kann zugebilligt werden.Im vorliegenden vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt. Die Einbindung des Ausschusses ist ersichtlich. Für die intensive Zusammenarbeit mit dem eingesetzten vorläufigen Gläubigerausschuss und dem dadurch erforderlich gewordenen zusätzlichen Arbeitsaufwand für Kommunikation und Abstimmung wird ein Zuschlag für gerechtfertigt erachtet, vgl. BGH, Beschluss vom 21.07.2016 - IX ZB 70/14.Anhaltspunkte für einen Abschlag haben sich aus dem vorgetragenen Sachverhalt nicht ergeben.Nach Einzelprüfung und -beurteilung, nicht notwendigerweise aber Festsetzung, der einzeln angesetzten Zu- und Abschlagstatbestände hat das Gericht nach der Rechtsprechung des IX. Senats in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer aufs Ganze bezogenen Angemessenheitsbetrachtung den Gesamtzuschlag festzulegen.Bei Berücksichtigung aller zuschlagsbegründenden Tatsachen führt die Gesamtbetrachtung zu einem abschließenden Zuschlag von 25 %. Nach Hinzurechnen der Regelvergütung in Höhe von 15 % ergibt sich somit für die Vergütung des vorläufigen Sachwalters ein Bruchteil der Vergütung gem. § 2 Abs. 1 InsVV in Höhe von 40 %.

Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung des vorläufigen Sachwalters in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 175,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 23.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 86/23 · InnFood GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 86/23
Wirksam am
05.03.2024
Registerbezug
Traunstein, HRB 23893
IN 86/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

InnFood GmbH, Menningerstraße 1, 84570 Polling, vertreten durch die Geschäftsführer Jostock Horst, Kost Stefan und Sommer Christian
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 23893
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des (vorläufigen) Gläubigerausschusses Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA werden für die im vorläufigen Verfahren sowie im Vorschusswege für die bisher im eröffneten Verfahren bis 14.12.2023 erbrachten Tätigkeiten wie folgt festgesetzt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 20.12.2023.
Die Antragstellerin wurde mit Beschluss vom 02.08.2023, berichtigt mit Beschluss vom 16.08.2023, zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses im Eröffnungsverfahren (§22a InsO) bestellt. Im Eröffnungsbeschluss wurde festgestellt, dass der bestellte vorläufige Gläubigerausschuss im Amt bleibt, im Berichtstermin vom 14.12.2023 erfolgte der Beschluss über die Beibehaltung des Gläubigerausschusses und die weitere Tätigkeit der Antragstellerin.

Ein Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses hat gem. § 73 Abs. 1 InsO i.V.m. § 21 Abs. 2 Nr. 1a InsO Anspruch auf Vergütung seiner bzw. ihrer Tätigkeit und Ersatz der entstandenen Auslagen. Die Vergütung des Mitglieds eines Gläubigerausschusses bestimmt sich nach § 17 InsVV und beträgt regelmäßig zwischen 50,00 und 300,00 € je Stunde.Für den Stundensatz sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens, der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem betreffenden Insolvenzverfahren, nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang (Intensität) der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie die Qualifikation und Sachkunde des jeweiligen Ausschussmitglieds zu berücksichtigen, vgl. BGH v. 14.01.2021 - IX ZB 71/18.Die Komplexität und der Umfang des Verfahrens rechtfertigen die Festsetzung des Stundensatzes in der beantragten Höhe. Bei dem vorliegenden Insolvenzverfahren handelt es sich um ein komplexes, umfangreiches und anspruchsvolles Verfahren. Der Gläubigerausschuss hatte den (vorl.) Sachwalter und den Schuldner bei der Betriebsfortführung sachkundig zu unterstützen, einen umfassenden M&A Prozess zu begleiten und über schwierige Sach- und Rechtsfragen zu entscheiden.
Der beantragte Zeitaufwand wurde dabei im Antrag glaubhaft dargelegt.

Sowohl der Schuldner als auch der (vorl.) Sachwalter wurden zum Antrag gehört und haben keine Einwendungen erhoben bzw. ihr Einverständnis erklärt.
Der beantrage und sich angesichts der besonderen Anforderungen im Verfahren sowie der Qualifikation des Mitglieds im gesetzlichen Rahmen befindende Stundensatz des Mitglieds des Gläubigerausschusses für ihre Tätigkeit im eingesetzten Gläubigerausschuss beträgt BETRAG EUR.
Für 34,5 Stunden war gem. § 17 InsVV ein Betrag in Höhe von insgesamt BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung Treuhandschaft Eigenverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von [Wert Insolvenzmasse] EUR auszugehen.

Die dem Mitglied des Gläubigerausschusses bzw. dessen Vertreter, Herrn Rechtsanwalt Thomas Harbrecht, entstandenen Kosten für Auslagen für die Teilnahme am Berichts- und Prüfungstermin am 14.12.2023 in Höhe von BETRAG EUR waren festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 29.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 86/23 · InnFood GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 86/23
Wirksam am
02.10.2023
Registerbezug
Traunstein, HRB 23893
IN 86/23

In dem Verfahren über den Antrag d.
InnFood GmbH, Menningerstraße 1, 84570 Polling, vertreten durch die Geschäftsführer Jostock Horst, Kost Stefan und Sommer Christian
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 23893
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart
Geschäftszweig/Beschäftigung: Herstellung und Vertrieb von Babynahrung und sonstigen Lebensmitteln
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen|

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 01.10.2023 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des nachfolgend bestellten Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 S. 1 InsO)
4. Zum Sachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen Wagner
Sebastianiweg 8, 84028 Landshut
Telefon: +49(871)6600866 0
Telefax: +49(871)6600866 10
5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 20.11.2023 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts spätestens ab dem 28.11.2023 eingesehen werden.
6. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Beibehaltung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, für den Fall der Aufhebung der Eigenverwaltung die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen), 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) und 284 (Beauftragung des Sachwalters oder des Schuldners, einen Insolvenzplan auszuarbeiten) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Donnerstag, 14.12.2023, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal 113, 1. OG, Innstr. 1, 84453 Mühldorf

7. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Donnerstag, 14.12.2023, 14:00 Uhr,
Sitzungssaal 113, 1. OG, Innstr. 1, 84453 Mühldorf

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
8. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

9. Der mit Beschluss des Insolvenzgerichts vom 02.08.2023 (berichtigt mit Beschluss vom 16.08.2023) bestellte vorläufige Gläubigerausschuss bleibt ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt.

Dieser besteht aus den Mitgliedern
|Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA, Gasstraße 29, 22761 Hamburg, vertreten durch Herrn Thomas Harbrecht
- als Vertreter der Lieferanten -
|Agentur für Arbeit Regensburg, Galgenbergstaße 24, 95053 Regensburg, vertreten durch Frau Henrike Janke-Wiener
- als Vertreter der unbesicherten Gläubiger -
|meine Volksbank Raiffeisenbank eG, Tegernseestraße 20, 83022 Rosenheim, vertreten durch Herrn Christoph Krings
- als Vertreter der Insolvenzgläubiger mit den höchsten Foderungen -
|Johann Mitterer, Betriebsratsvorsitzender InnFood GmbH, Menningerstraße 1, 84570 Polling-Weiding
- als Vertreter der Arbeitnehmer -
|PKF Wulf & Partner Partnerschaft mbB, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart, vertreten durch Herrn Martin Wulf
- als Vertreter der Kleingläubiger -
Die Gläubigerversammlung beschließt im Berichtstermin, ob der Gläubigerausschuss beibehalten werden soll.

10. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.

11. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 05.07.2023 beim Insolvenzgericht Mühldorf a. Inn eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 01.10.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: InnFood GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Kost, Stefan, Zorneding, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführe…
HRB 23893: InnFood GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Kost, Stefan, Zorneding, *XX.XX.XXXX, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kost, Stefan, Zorneding, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: InnFood GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Prokura erloschen: Litzel, Andreas, Grasbrunn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen …
HRB 23893: InnFood GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Prokura erloschen: Litzel, Andreas, Grasbrunn, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Kost, Stefan, Zorneding, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: InnFood GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jostock, Anna Katharina, Königstein, *XX.XX.XXXX.
HRB 23893: InnFood GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Jostock, Anna Katharina, Königstein, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Fi…
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: InnFood GmbH. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 26.08.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Eigentum von Grundstücken) auf die InnFood Immobilien GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Polling OT Weiding (Amtsgericht Traunstein HRA 13117) übertragen.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Personendaten und Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Jostock, Horst, Bad Homburg v.d.Höhe, *XX.XX.XX…
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Personendaten und Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Jostock, Horst, Bad Homburg v.d.Höhe, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Prokura erloschen: Dr. Eichinger, Katalin, Moosburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer o…
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Prokura erloschen: Dr. Eichinger, Katalin, Moosburg, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Boecker, Manfred, Mühldorf a.Inn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Sommer, Christian, Polling, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit s…
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Sommer, Christian, Polling, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Sommer, Christian, Polling, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hüttmann, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hüttmann, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Jostock, Horst, Bad Homburg v.d.Höhe, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellsc…
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Jostock, Horst, Bad Homburg v.d.Höhe, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Sommer, Christian, Polling, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hoerz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hoerz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Münch, Michael Anton, Waldkraiburg, *XX.XX.XXXX.
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Münch, Michael Anton, Waldkraiburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesel…
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Dr. Eichinger, Katalin, Moosburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Hüttmann, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Münch, Michael Anton, …
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Hüttmann, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX; Dr. Münch, Michael Anton, Waldkraiburg, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Litzel, Andreas, Grasbrunn, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Hoerz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich …
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Hoerz, Helmut, Hamburg, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Litzel, Andreas, Grasbrunn, *XX.XX.…
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Litzel, Andreas, Grasbrunn, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Wendlandt, Klaus, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Münch, Michael Anton, Waldkraiburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der …
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. Münch, Michael Anton, Waldkraiburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Dr. Münch, Michael, Waldkraiburg, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Hüttmann, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im N…
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Bestellt: Geschäftsführer: Hüttmann, Peter, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Jostock, Horst, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klein, Peter, Eltville, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführe…
HRB 23893: Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Klein, Peter, Eltville, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Dr. Münch, Michael, Waldkraiburg, *XX.XX.XXXX; Wendlandt, Klaus, Wolfschlugen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 23893 HRB 23893:Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Thouretstr. 2, 70173 Stuttgart.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schuler, Armin, …
HRB 23893:Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Thouretstr. 2, 70173 Stuttgart.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Menninger Str. 1, 84570 Polling. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Schuler, Armin, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX; Dr. Wolf, Jochen, Heilbronn, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Klein, Peter, Eltville, *XX.XX.XXXX. Prokura erloschen: Miller, Rainer, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Schrade, Marc, Stuttgart, *XX.XX.XXXX; de Vries, Martin, Albershausen, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 23893 HRB 23893:Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Thouretstr. 2, 70173 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2014…
HRB 23893:Alete Kindernahrung GmbH, Polling OT Weiding, Thouretstr. 2, 70173 Stuttgart.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.07.2013. Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2014 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 975.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Firma (bisher BWK 11. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH), Sitz (bisher Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart HRB 745834), Gegenstand des Unternehmens und Stammkapital. Geschäftsanschrift: Thouretstr. 2, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von Babynahrung und sonstigen Lebensmitteln. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Jostock, Horst, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX; Dr. Schuler, Armin, Bad Homburg v. d. Höhe, *XX.XX.XXXX; Dr. Wolf, Jochen, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: de Vries, Martin, Albershausen, *XX.XX.XXXX; Miller, Rainer, Leipzig, *XX.XX.XXXX; Schrade, Marc, Stuttgart, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.