Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorstand. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Im Außenverhältnis gilt gem. § 8 Abs. 1 f: für den Kauf oder Verkauf von Liegenschaften, sowie für Rechtsgeschäfte, durch die der Verein mit mehr als 10.000,-- EUR verpflichtet wird, ist die Zustimmung der Aktivmitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Andreas Gmelin-Rewiako
Stuttgart
Vorstand
Anja Marina Resch
Vaihingen/Enz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.10.2004 mit Änderung vom 19.09.2005.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.12.2014.
Tag der ersten Eintragung: 06.12.2004
Satzung: Sonderband Blatt 5
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