Handelsregister · HRB 82409

Registerinformationen

InMagazin Verlags GmbH · Amtsgericht München

Unternehmen

Stammdaten

Firma
InMagazin Verlags GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
München
Geschäftsanschrift
Lindwurmstr. 25, 80337 München

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 82409
Gericht
Amtsgericht München
Letzte Eintragung
13.01.2026
Abrufstand
17.03.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Herausgabe von Verlagserzeugnissen jeder Art, ins. Herausgabe des Programmmagazins "InMünchen" sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Stefan Kukuk

München

einzelvertretungsberechtigt

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 10.08.1987 zuletzt geändert am 29.07.1992

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 04.09.1987. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 8 So.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 17.07.2023 (Az. 1513 IN 1889/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.09.2023 (Az. 1513 IN 1889/23) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
  • Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 07.01.2026 (Az. 1513 IN 1889/23) nach Abhalten des Schlusstermins und Schlussverteilung aufgehoben.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.