Entwicklung, Vertrieb und Herstellung von Tools sowie Bereitstellung von Serviceleistungen in der Medizintechnik und weiteren Ingenieursbereichen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Sinja Lagotzki
Magdeburg
Geschäftsführer(in)
Juan Sebastián Sánchez López
Magdeburg
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2019.
Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden die Firma, das Stammkapital und die Vertretungsregelung geändert.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.778,00 EUR auf 27.778,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.602,00 EUR auf 29.380,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.065,00 EUR auf 36.445,00 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile), 6 (Geschäftsführung), 8 (Gesellschafterversammlung), 9 (Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen), 13 (Einziehung) und 14 (Einziehungsvergütung) der Satzung beschlossen.
Insolvenz
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 20.06.2023 (Az. 340 IN 218/23 (381)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.