Handelsregister · HRB 27175

Registerinformationen

InLine-Med GmbH · Amtsgericht Stendal

Unternehmen

Stammdaten

Firma
InLine-Med GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Magdeburg
Geschäftsanschrift
Sandtorstraße 23, 39106 Magdeburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 27175
Gericht
Amtsgericht Stendal
Letzte Eintragung
03.07.2023
Abrufstand
23.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Entwicklung, Vertrieb und Herstellung von Tools sowie Bereitstellung von Serviceleistungen in der Medizintechnik und weiteren Ingenieursbereichen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Sinja Lagotzki

Magdeburg

Geschäftsführer(in)

Juan Sebastián Sánchez López

Magdeburg

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 27.05.2019.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.500,00 EUR auf 25.000,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden die Firma, das Stammkapital und die Vertretungsregelung geändert.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.778,00 EUR auf 27.778,00 EUR und die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert: Stammkapital.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 03.03.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.602,00 EUR auf 29.380,00 EUR und die Änderung des § 5 (Stammkapital) der Satzung beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 7.065,00 EUR auf 36.445,00 EUR und die Änderung der §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 5 (Stammkapital, Geschäftsanteile), 6 (Geschäftsführung), 8 (Gesellschafterversammlung), 9 (Gesellschafterbeschlüsse), 12 (Veräußerung und Belastung von Geschäftsanteilen), 13 (Einziehung) und 14 (Einziehungsvergütung) der Satzung beschlossen.

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Magdeburg vom 20.06.2023 (Az. 340 IN 218/23 (381)) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.