Handelsregister · VR 6096
Chronologischer Auszug
Initiativkreis zur Früherkennung diabetischer Augenerkrankungen e.V. · Amtsgericht Münster
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Initiativkreis zur Früherkennung diabetischer Augenerkrankungen e.V. b) Münster | a) Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, den zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Generalsekretär, dem Schatzmeister, dem Pressereferenten. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften und sonstigen Angelegenheiten, bei denen eine Summe von 2000,00 Eur überschritten wird, wird der Verein durch den 1. Vorsitzenden und einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. b) Gewählt als 1. Vorsitzender: Prof. Dr. Ziemssen, Focke, Tübingen, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Hammes, Hans-Peter, Mannheim, *XX.XX.XXXX Gewählt als stellvertretender Vorsitzender: Prof. Dr. Helbig, Horst, Regensburg, *XX.XX.XXXX Gewählt als Generalsekretär: Dr. Spital, Georg, Münster, *XX.XX.XXXX Gewählt als Schatzmeister: PD Dr. Anastassiou, Gerasimos, Essen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Pressereferend: Dr. med. Kaden, Reinhard, Heidelberg, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 24.09.1990 mit Änderung vom 11.02.1992. Die Mitgliederversammlung vom 10.12.2020 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Sitzes des Vereins von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf VR 7388) nach Münster beschlossen. Geändert wurde auch § 7 (Vorstand). | a) 03.02.2022 Hartmann b) Beschluss Bl. 191 - 198d.A. Satzung Bl. 199-202 d. A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.