Handelsregister · VR 7769

Chronologischer Auszug

Initiative Schutz vor Kriminalität e. V., Verein zur Förderung der Verbrechensaufklärung und -verhütung · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Initiative Schutz vor Kriminalität, Verein zur Förderung der Verbrechensaufklärung und -verhütung

b)
Berlin
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem ersten Stellvertreter des Vorsitzenden
und dem ersten Geschäftsführer.
In allen Kassenangelegenheiten ist neben der Unterschrift
eines Schatzmeisters die Unterschrift des Vorsitzenden
oder eines Geschäftsführers erforderlich.
Der Gesamtvorstand beschließt die Anstellung hauptamtlicher Kräfte.
Rechtsgeschäfte, die den Verein länger als fünf Jahre verpflichten, dürfen nur auf Beschluss des Gesamtvorstandes
abgeschlossen werden. Sie bedürfen der Unterschrift eines
Vorsitzenden und eines weiteren Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes.
Der Gesamtvorstand beschließt über die Verwendung der
finanziellen Mittel des Vereins im Rahmen seiner Aufgabenstellung, sowie Einzelmaßnahmen den Betrag von
15.000,- Euro übersteigen.

b)
Vorsitzender:

1.
Schinz, Wolfgang, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster stellvertretender Vorsitzender:
2.
Wildenhein, Gert, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster Geschäftsführer:

3.
Roll, Winfried, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Eingetragener Verein

Die Satzung ist errichtet am 04.06.1984 mit letzter
Änderung vom 05.04.2003.
a)
23.10.2006
Beyer
b)
Satzung Bl. 4-9
Beschluss Bl.
16/17, 56-59,
111/112, 155/156

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorsitzender:
1. Schinz, Wolfgang

Änderung zu Nr. 2:
Vorsitzender:
Wildenhein, Gert, *XX.XX.XXXX, Berlin

erster stellvertretender Vorsitzender:
4.
Jankowiak, Heinz, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14.04.2007 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
09.07.2007
Barsch
b)
Satzung
Bl.226-229

Beschluss Bl.224
3a)
Initiative Schutz vor Kriminalität e. V., Verein zur
Förderung der Verbrechensaufklärung und -verhütung
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden und
dem 1. Geschäftsführer.
In allen Kassenangelegenheiten ist neben der Unterschrift
eines Schatzmeisters die Unterschrift des Vorsitzenden
oder eines Geschäftsführers erforderlich. Abweichend
hiervon können Aufträge zum Beitragseinzug und Quittungen von einem Vorsitzenden, einem Geschäftsführer
oder einem Schatzmeister erklärt werden.
Der Gesamtvorstand beschließt die Anstellung hauptamtlicher Kräfte.
Rechtsgeschäfte, die den Verein länger als fünf Jahre verpflichten, dürfen nur auf Beschluss des Gesamtvorstandes
abgeschlossen werden. Sie bedürfen der Unterschrift eines
Vorsitzenden und eines weiteren Mitgliedes des geschäftsführenden Vorstandes.
Der Gesamtvorstand beschließt über die Verwendung der
finanziellen Mittel des Vereins im Rahmen seiner Aufgabenstellung, sowie Einzelmaßnahmen die den Betrag von
15.000,- Euro übersteigen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 25.04.2009 hat
die Änderung der Satzung in § 1 (Name und Sitz),
§ 2 (Zweck und Ziel), § 3 (Aufgaben), § 4 (Verwirklichung des Satzungszweckes), § 5 (Erwerb
der Mitgliedschaft), § 7 (Ausschluss von der Mitgliedschaft), § 9 (Organisation), § 10 (Organe), §
11 (Mitgliederversammlung), § 12 (Der Gesamtvorstand), § 13 (Der geschäftsführende Vorstand)
und § 16 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
a)
14.08.2009
Dambietz
b)
Beschluss Bl.
238-245,260-263
4b)
Nicht mehr Vorsitzender:
2. Wildenhein, Gert

Vorsitzender:
5.
Thiele, Frank, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
05.10.2017
Pacholke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.