Handelsregister · VR 170188
Chronologischer Auszug
"Initiative KIM - Aktion gegen Gewalt und sexuellen Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen" e.V. · Amtsgericht Oldenburg (Oldenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Geschäftsanschrift, Empfangsberechtigte | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) "Initiative KIM - Aktion gegen Gewalt und sexuellen Mißbrauch an Kindern und Jugendlichen" e.V. b) Varel | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 EUR sowie für Ausgaben für einen Posten über 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Vorsitzender: Sommer, Hans, Bockhorn, *XX.XX.XXXX Schriftführerin: Beutz-Lütjens, Sabine, Varel, *XX.XX.XXXX | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 07.02.1997 zuletzt geändert am 12.03.2002 | a) 11.10.2006 Brauer b) Satzung Blatt 8 ff., Änderungsbeschluss Blatt 37 der Akten Tag der ersten Eintragung: 20.03.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 248 Amtsgericht Varel getreten. Freigegeben am 11.10.2006. |
| 2 | a) eingetragener Verein Satzung vom 07.02.1997 und zuletzt geändert am 12.03.2002 | a) 29.06.2007 Schroeder b) Berichtigung der Eintragung vom 11.10.2006 von Amts wegen; Satzung Bl. 8 - 9, Beschluss Bl. 37 der Akten | ||
| 3 | a) Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassenwart. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt (§ 26 Abs. 2 Satz 2 BGB), dass zur Aufnahme eines Kredites von mehr als 1.000,00 EUR sowie für Ausgaben für einen Posten über 1.000,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) 25.10.2007 Schroeder b) In Ergänzung der Eintragung vom 28.10.2006 berichtigt. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.