Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. und der 2. Vorsitzende, der Schriftführer und der Kassierer. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. Für den Abschluss von Rechtsgeschäften, die den Verein mit mehr als 200,-- DM belasten, sowie für Dienstverträge braucht der Vorstand die Zustimmung des Vereinsausschusses. Für Grundstücksverträge und Rechtsgeschäfte über 500,-- DM wird die Vertretungsmacht des Vorstands insofern eingeschränkt, als hierfür die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Christian Derr
Eggenstein-Leopoldshafen
Vorstand
Anne Bork
Eggenstein-Leopoldshafen
Vorstand
Klaus Heuser
Eggenstein-Leopoldshafen
Vorstand
Thomas Waldraff
Eggenstein-Leopoldshafen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 21.01.1981 mit Änderung vom 05.10.1987.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.05.2014.
Tag der ersten Eintragung: 24.03.1982
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.