Handelsregister · VR 6274

Chronologischer Auszug

Initiative gegen Tachomanipulation e.V. · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Initiative gegen Tachomanipulation e.V.

b)
Neunkirchen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem
Schatzmeister, dem Schriftführer und ein bis drei
Beisitzern.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und
der Schatzmeister sind jeweils zu zweit zur Vertretung
des Vereins berechtigt.
Ansonsten vertreten die Vorstandsmitglieder gem. § 26
BGB mehrheitlich.
Bei Rechtsgeschäften ab einem Betrag in Höhe von
25.000,00 EUR je Maßnahme wird der Verein durch den
Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und
den Schatzmeister vertreten.

b)
Vorsitzender:
Judt, Richard, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Braun, Matthias, Frankfurt, *XX.XX.XXXX
Schatzmeister:
Neeff, Henning, Bochum, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Stein, Wolfram, Bochum, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 15. August 2013.
a)
26.11.2013
Wickel

b)
Satzung Bl. 6 ff. d.A.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 17. Dezember 2013 hat die Änderung der Satzung in § 3
(Selbstlosigkeit) und § 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
25.02.2014
Wickel

b)
Satzung Bl. 19 ff. d.A.
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier
bis sieben Personen
a) Vorsitzender,
b) stellvertretender Vorsitzender,
c) Schatzmeister,
d) Schriftführer
e) ein bis drei Beisitzer.
Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und
der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied
sind jeweils zu zweit zur Vertretung des Vereins befugt.
Verpflichtungen für den Verein bedürfen ab 25.000,00
EUR je Maßnahme der Vertretung der beiden
Vorsitzenden und des Schatzmeisters.

b)
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Braun, Matthias, Frankfurt, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Stellvertretender Vorsitzender:
Lyncker, Dominic, Frankfurt, *XX.XX.XXXX
Nach Wohnortänderung weiterhin
Vorstand:
Stein, Wolfram Werner, Herdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 05. November 2018 hat die Änderung der Satzung in § 9
(Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung des Vereins
beschlossen.
a)
21.03.2019
Scheerer-Frenking

b)
Satzung Bl. 34 ff. d.A.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.