Handelsregister · VR 6274
Chronologischer Auszug
Initiative gegen Tachomanipulation e.V. · Amtsgericht Siegen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Initiative gegen Tachomanipulation e.V. b) Neunkirchen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und ein bis drei Beisitzern. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister sind jeweils zu zweit zur Vertretung des Vereins berechtigt. Ansonsten vertreten die Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB mehrheitlich. Bei Rechtsgeschäften ab einem Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR je Maßnahme wird der Verein durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und den Schatzmeister vertreten. b) Vorsitzender: Judt, Richard, Neunkirchen, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Braun, Matthias, Frankfurt, *XX.XX.XXXX Schatzmeister: Neeff, Henning, Bochum, *XX.XX.XXXX Vorstand: Stein, Wolfram, Bochum, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 15. August 2013. | a) 26.11.2013 Wickel b) Satzung Bl. 6 ff. d.A. |
| 2 | a) Die Mitgliederversammlung vom 17. Dezember 2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Selbstlosigkeit) und § 18 (Auflösung des Vereins) beschlossen. | a) 25.02.2014 Wickel b) Satzung Bl. 19 ff. d.A. | ||
| 3 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus vier bis sieben Personen a) Vorsitzender, b) stellvertretender Vorsitzender, c) Schatzmeister, d) Schriftführer e) ein bis drei Beisitzer. Der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister und ein weiteres Vorstandsmitglied sind jeweils zu zweit zur Vertretung des Vereins befugt. Verpflichtungen für den Verein bedürfen ab 25.000,00 EUR je Maßnahme der Vertretung der beiden Vorsitzenden und des Schatzmeisters. b) Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: Braun, Matthias, Frankfurt, *XX.XX.XXXX Bestellt als Stellvertretender Vorsitzender: Lyncker, Dominic, Frankfurt, *XX.XX.XXXX Nach Wohnortänderung weiterhin Vorstand: Stein, Wolfram Werner, Herdorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 05. November 2018 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Vorstand) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung des Vereins beschlossen. | a) 21.03.2019 Scheerer-Frenking b) Satzung Bl. 34 ff. d.A. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.