Handelsregister · GnR 200051

Registerinformationen

IngenieurNetzwerk Energie eG · Amtsgericht Osnabrück

Unternehmen

Stammdaten

Firma
IngenieurNetzwerk Energie eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Bad Iburg

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 200051
Gericht
Amtsgericht Osnabrück
Letzte Eintragung
13.02.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Beratungen und Dienstleistungen im Bereich der Energieversorgung; Erzeugung, Bezug und Verteilung aller Energiearten; Durchführungen von und Beteiligungen an Forschungs- und Pilotprojekten im Bereich der Energieerzeugung, -gewinnung und -versorgung; sonstige Geschäfte und Dienstleistungen - wie z. B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Entsorgungsdienstleistungen -.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Ralf Enneking

Damme

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Zweigniederlassung

IngenieurNetzwerk Energie eG

Hannover

Vorstand

Stefan Brinkmann

Sassenberg

Vorstand

Bastian Hoffmann

Versmold

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Statut vom 29.01.2007.
  • Die Generalversammlung vom 12.06.2019 hat die Änderung des Statuts in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Oldenburg (bisher Amtsgericht Oldenburg GnR 200007) nach Bad Iburg beschlossen. Ferner wurden die Änderungen in § 9 (Ausschuss), § 10 (Auseinandersetzung), § 11 (Rechte der Mitglieder), § 15 (Vertretung) und mit ihr die Änderung der allgemeinen Vertretungsregelung und § 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), § 19 (Willensbildung), § 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrates), § 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), § 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), § 28 (Einberufung und Tagesordnung), § 33 (Abstimmungen und Wahlen), § 37 (Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben), § 46 (Bekanntmachungen) beschlossen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.