Handelsregister · HRB 12828

Registerinformationen

Ingenieurgesellschaft Herrig & Rüttiger mbH · Amtsgericht Aachen

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ingenieurgesellschaft Herrig & Rüttiger mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Aachen
Geschäftsanschrift
Scherbstr. 30, 52072 Aachen

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 12828
Gericht
Amtsgericht Aachen
Letzte Eintragung
19.04.2010
Abrufstand
01.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Projektierung und Ausführung von Automatisationsvorhaben sowie die Herstellung und der Vertrieb von Prozeßsteueranlagen und Industriesoftware für die Textilveredelung. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Karlheinz Herrig

Aachen

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 11.07.1991 Die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2004 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Iffezheim (bisher AG Rastatt HRB 1237) nach Aachen beschlossen.
  • Weiterhin hat die Gesellschafterversammlung vom 08.12.2004 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 435,41 auf EUR 26.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage), § 4 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 5 (Vertretung, Geschäftsführung), § 7 (Gesellschafterbeschlüsse), § 15 (Schlussbestimmungen) zu ändern.

Freitext

  • Ges.Beschluss Bl.5 ff SoBd. II Ges.Vertrag Bl.19 ff SoBd. II

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