Handelsregister · PR 20169
Chronologischer Auszug
INGENIEURE reuter + ko Partnerschaftsgesellschaft · Amtsgericht Koblenz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz, Zweigniederlassungen c) Gegenstand | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ingenieure reuter + ko Partnerschaft b) Sprendlingen c) Gegenstand der Partnerschaft ist der Betrieb eines Ingenieurbüros. | a) Zur Vertretung der Partnerschaftsgesellschaft ist jeder Partner einzeln berechtigt. Einem Partner kann durch schriftliche Vereinbarung der Partner Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt. 1 und Alt. 2 BGB erteilt werden. b) Partner: Gaul, Thomas, Diplom-Ingenieur, Sprendlingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, die Partnerschaftsgesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften und als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Partner: Reuter, Bernd Josef, Diplom-Ingenieur (FH), Bingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, die Partnerschaftsgesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften und als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Partner: Theis, Hans-Martin, Diplom-Ingenieur, Mainz, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, die Partnerschaftsgesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften und als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. | a) Partnerschaft | a) 06.02.2013 Wildenberg b) Fall 1 |
| 2 | a) INGENIEURE reuter + ko Partnerschaftsgesellschaft | a) 19.02.2013 Göbel b) Fall 2 Eintragung lfd. Nr. 1, Spalte 2, Buchstabe a) wurde gem. § 17 HRV i. V. m. § 1 Abs. 1 PRV von Amts wegen gelöscht und Name der Partnerschaft neu vorgetragen |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.