Handelsregister · HRA 3014

Chronologischer Auszug

Ingenieurbüro Prüfdienst Uhlemann GmbH & Co. KG · Amtsgericht Cottbus

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ingenieurbüro Prüfdienst Uhlemann GmbH & Co. KG

b)
Peitz

Geschäftsanschrift:
Am Teufelsteich 4, 03185 Peitz
a)
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein.

b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
1.
Prüfdienst Uhlemann Verwaltungs
GmbH, Peitz
(Amtsgericht Cottbus, HRB 7907
CB)

mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Kommanditgesellschaft

c)
Kommanditist/en:

1.
Uhlemann, Frank, *XX.XX.XXXX, Cottbus

10.000,00 EUR

2.
Uhlemann, Stephanie, *XX.XX.XXXX, Cottbus

10.000,00 EUR

3.
Uhlemann, Florian, *XX.XX.XXXX, Cottbus

10.000,00 EUR
a)
19.12.2014
Barig
2b)
Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplanes und Übernahmevertrages vom 10.02.2015 alle
Vermögensgegenstände der Einzelfirma Ingenieurbüro
Prüfdienst Frank Uhlemann e.K. mit dem Sitz in Peitz
(Amtsgericht Cottbus, HRA 2955 CB) als Gesamtheit
im Wege der Ausgliederung übernommen.
Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten
Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
a)
02.03.2015
Lenk
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 20.02.2019 (AZ:
63 IN 13/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
25.02.2019
Groba
4b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus am 03.05.2019 (AZ:
63 IN 13/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161
Abs. 2 HGB aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
a)
10.05.2019
Lenk

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.