Handelsregister · HRA 3014
Chronologischer Auszug
Ingenieurbüro Prüfdienst Uhlemann GmbH & Co. KG · Amtsgericht Cottbus
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Ingenieurbüro Prüfdienst Uhlemann GmbH & Co. KG b) Peitz Geschäftsanschrift: Am Teufelsteich 4, 03185 Peitz | a) Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. b) Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Prüfdienst Uhlemann Verwaltungs GmbH, Peitz (Amtsgericht Cottbus, HRB 7907 CB) mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Kommanditgesellschaft c) Kommanditist/en: 1. Uhlemann, Frank, *XX.XX.XXXX, Cottbus 10.000,00 EUR 2. Uhlemann, Stephanie, *XX.XX.XXXX, Cottbus 10.000,00 EUR 3. Uhlemann, Florian, *XX.XX.XXXX, Cottbus 10.000,00 EUR | a) 19.12.2014 Barig | |
| 2 | b) Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsplanes und Übernahmevertrages vom 10.02.2015 alle Vermögensgegenstände der Einzelfirma Ingenieurbüro Prüfdienst Frank Uhlemann e.K. mit dem Sitz in Peitz (Amtsgericht Cottbus, HRA 2955 CB) als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. | a) 02.03.2015 Lenk | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus vom 20.02.2019 (AZ: 63 IN 13/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 25.02.2019 Groba | |||
| 4 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Cottbus am 03.05.2019 (AZ: 63 IN 13/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 131 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 161 Abs. 2 HGB aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 10.05.2019 Lenk |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.