Die Erbringung von Ingenieurleistungen auf den Fachgebieten Siedlungswasserwirtschaft sowie Straßen- und Tiefbau (ausschließlich zu freiberuflichen Zwecken im Sinne von § 18 EStG). Die Gesellschaft darf keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne von § 15 EStG verrichten oder sich dazu verpflichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Lars Kühmstedt
Braunschweig
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Carolin Sophie Huusmann
Braunschweig
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gesellschaftsvertrag Blatt 54 ff. Sonderband
Tag der ersten Eintragung: 24.06.1991 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.08.2005.
Fall 3
Fall4
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 12
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.06.1991 zuletzt geändert am 15.01.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Dauer der Gesellschaft), § 6 (Geschäftsführung und Vertretung), § 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen sowie die Neufassung von § 8 (Einziehung), § 9 (Jahresabschluss, Ergebnisverwendung), § 10 (Leistunsverkehr zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern), § 11 (Verfügung über Geschäftsanteile), § 12 (Kündigung), § 13 (Abfindung bei Ausscheiden), § 14 (Ausscheiden von Todes wegen), § 15 (Wettbewerbsverbot), § 16 (Vertretung im Betreuungsfall) sowie § 17 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2023 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Ausscheiden von Todes wegen) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.