Handelsregister · HRB 120950 früher Amtsgericht Burgwedel

Registerinformationen

Ingenieurbüro Hahn GmbH · Amtsgericht Hannover

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Ingenieurbüro Hahn GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Wedemark
Geschäftsanschrift
Auf der Loge 15, 30900 Wedemark

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 120950 früher Amtsgericht Burgwedel
Gericht
Amtsgericht Hannover
Letzte Eintragung
13.05.2013
Abrufstand
10.01.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Ingenieur- und Planungsleistungen für Hochbau sowie Straßen- und Brückenbau. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, Unternehmen zu gründen und zu erwerben

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Andreas Hahn

Wedemark

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
  • Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
  • Gesellschaftsvertrag Bl. 24 ff. Sonderband Tag der ersten Eintragung: 24.04.2002 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 17.05.2006.
  • Geschäftsanschrift von Amts wegen gemäß § 3 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG eingetragen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 21.12.2001 zuletzt geändert am 27.02.2002

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.